Künstlerische Freiheit
Dichter und Schriftsteller müssen sich nicht an die Rechtschreibung halten

Dichter und Schriftsteller müssen sich nicht an die Rechtschreibung halten. Darauf hat der Rat für deutsche Rechtschreibung hingewiesen. Das Amtliche Regelwerk sei verbindlich für Schulen und die öffentliche Verwaltung, aber nicht für belletristische Texte, teilte das Gremium in Mannheim mit.

    Ein goldener Füller liegt auf einem Wörterbuch.
    1996 trat die Rechtschreibreform in Kraft (Imago/blickwinkel (53404580))
    In der Stellungnahme heißt es wörtlich: "Seit jeher haben Schriftstellerinnen und Schriftsteller auch orthografisch persönliche Akzente gesetzt." Der Rechtschreibrat respektiere die künstlerische Freiheit, die zu bewussten Abweichungen von der sprachlichen Norm führen könne. Das Gremium reagierte damit auf einen Antrag österreichischer Autoren.
    Der Rat ist für die Rechtschreibung maßgeblich, ihm gehören Mitglieder aus sieben deutschsprachigen Ländern und Regionen in Europa an.
    Diese Nachricht wurde am 30.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.