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Die Uni Dresden muss doch neue Jura-Studierende aufnehmen

Schlappe für die Landesregierung in Sachsen. Nach einer einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichtes Dresden soll die TU Dresden zum kommenden Wintersemester neue Jura-Studenten aufnehmen. Das jedoch wollte die Regierung verhindern. Denn sie hatte im Hochschulkonsens mit den sächsischen Universitäten festgelegt, dass die Jura-Ausbildung in Dresden eingestellt und in Leipzig konzentriert wird.

Von Axel Köhn |
    Jura-Professoren auf der einen Seite gegen Uni-Leitung und Landesregierung auf der anderen Seite. So sieht die Konstellation der Konfliktparteien aus. Die Jura-Professoren haben nun einen Teilerfolg errungen. Die Aufhebung des rechtswissenschaftlichen Studiengangs an der TU Dresden ist vorerst gestoppt. Studienanfänger dürfen sich - rein rechtlich - für das kommende Wintersemester einschreiben. Universitätsleitung und Landesregierung haben bereits angekündigt, gegen das Gerichtsurteil Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einzulegen, so Steffen Große, Pressesprecher des Wissenschaftsministeriums:

    Wir haben uns dafür entschieden, in die nächste Instanz zu gehen. Denn wir meinen, dass wir die richtige Rechtsposition haben. Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Immatrikulation neuer Studenten in den rechtswissenschaftlichen Studiengang an der TU Dresden zu verhindern.

    Doch die Immatrikulation wird wohl erst einmal beginnen müssen, erläutert Martin Schulte, Dekan der Juristischen Fakultät.

    Im Augenblick läuft die Zeit für uns. Denn diese Beschwerde, die jetzt von der TU und dem Ministerium eingelegt werden kann, hat keine aufschiebende Wirkung. Ich gehe davon aus, dass spätestens ab dem Montag kommender Woche ganz ordnungsgemäß an der TU Dresden immatrikuliert wird, und wir werden darauf auch achten. Gegebenenfalls werden wir dafür Sorge tragen, dass diese Immatrikulationen auch vorgenommen werden.

    Hintergrund für die Schließung der Juristischen Fakultät ist der sächsische Hochschulkonsens. Darin hatte sich die Landesregierung gemeinsam mit den Universitäten und Hochschulen auf Planungssicherheit bis 2010 verständigt. Einschnitte wie der Personalabbau sollten auf lange Sicht planbar und nicht von den zweijährlichen Haushaltsentscheidungen des Landtags abhängig gemacht werden. Im Gegenzug einigten sich beide Seiten auf Strukturentscheidungen, wie beispielsweise die Schließung der Jura-Ausbildung in Dresden und deren Konzentration in Leipzig. Der Rektor der TU Dresden, Hermann Kokenge, sieht somit auch trotz der aktuellen Gerichtsentscheidung keine Zukunft für die Dresdner Juristen. Er warnt Studienanfänger, die sich jetzt für Jura in Dresden entscheiden.

    Diejenigen, die sich jetzt in dieser unsicheren Situation hier einschreiben wollen, vorausgesetzt es bliebe dabei, dass wir sie aufnehmen müssen. Dann werden wir alle, die sich hier einschreiben wollen, auf die besondere Situation hier ausführlich hinweisen. Wir werden darauf hinweisen, dass verschiedene Klagen anhängig sind, dass es aber der Wille der Staatsregierung ist, dem letztendlich die Universität gefolgt ist, diesen Studiengang einzustellen.

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden beruht nur auf einem Eilantrag der Jura-Professoren. Das eigentliche Hauptsacheverfahren kann sich über Jahre hinziehen. Jura-Dekan Martin Schulte versucht bislang erfolgreich, Uni-Leitung und Landesregierung nachzuweisen, dass sie gegen Verfahrensvorschriften verstoßen und Entscheidungen mangelhaft getroffen haben. Letztendlich verfolgt er aber nur ein Ziel.

    Die Argumente liegen meines Erachtens auf der Hand. Ein Bundesland in der Größe des Freistaates Sachsen kann gut und gerne zwei juristische Fakultäten vertragen. Es gibt auch die entsprechende Nachfrage danach. Und wenn sie uns etwa mit Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern vergleichen, dann gibt es meines Erachtens überhaupt keinen Zweifel daran, dass für eine ordnungsgemäße Juristenausbildung, die sich an der Nachfrage orientiert, auch zwei Fakultäten im Freistaat erforderlich sind.

    Zwei Fakultäten im Freistaat - das hätte die Landesregierung auch gern. Aber ihr fehlt das Geld dazu. Deshalb, so das Wissenschaftsministerium, muss klar sein, dass der Jura-Studiengang in Dresden allmählich ausläuft. Auch wenn das Gerichtsverfahren den Prozess womöglich verzögere. Am Fortbestand der Juristenausbildung hält auch die Uni-Leitung nicht fest. Denn sie befürchtet bei einer Aufkündigung des Hochschulkonsens noch schwerwiegendere Folgen als den Verlust eines Studienganges. Rektor Hermann Kokenge.

    Der Studiengang wird eingestellt. Das ist Wille der Staatsregierung. Und man wird das auch nicht durch solche Gerichtsurteile aufhalten können oder verändern können. Das heißt, es wird vielleicht verzögert, aber an dem Tatbestand selbst wird sich mit Sicherheit nichts ändern.