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Die wichtigsten Änderungen

Es gehört steuerlich fast schon zum guten Ton, dass sich jedes Jahr etwas ändert, Freibeträge werden erhöht, Abzugsmöglichkeiten eingeschränkt - oder umgekehrt. So ergeben sich auch für die Steuererklärung 2010 einige Neuerungen.

Von Constanze Hacke |
    Für alle Steuerzahler gilt: 2010 wird der Grundfreibetrag wieder einmal angehoben. Damit muss nun erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 8.005 Euro Einkommensteuer gezahlt werden.

    Ausgaben für die Basiskranken- und Pflegeversicherung können in der Steuererklärung für 2010 erstmals voll abgesetzt werden.

    Das Kindergeld ist Anfang vergangenen Jahres angehoben worden; damit steigt nun auch der Kinderfreibetrag für die Steuererklärung: Er beläuft sich auf 4368 Euro. Dazu kommt der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung, der nun 2640 Euro beträgt.

    Ex-Ehepartner, die den anderen mit Unterhalt unterstützen, können die Beiträge, die davon für die Basis-Kranken- und Pflegeversicherung ausgegeben werden, als Sonderausgaben geltend machen.

    Für diejenigen, die bedürftige Familienangehörige unterstützen, erhöht sich der Höchstbetrag auf 8004 Euro – plus die Beiträge, die für die Kranken- und Pflegeversicherung als Unterhalt gezahlt werden.

    Wer ein häusliches Büro nutzt, kann die Kosten hierfür bei der Steuererklärung angeben, und zwar auch dann, wenn das Arbeitszimmer nicht Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist. Wem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kann Ausgaben bis zu 1250 Euro von seiner Steuerlast abziehen.

    Für diejenigen, die berufliche Reisen mit einem privaten Anlass verbunden haben, gibt es ebenfalls gute Nachrichten: Durfte man die Kosten für eine solche Reise früher gar nicht absetzen, gehört nun immerhin der berufliche Teil zu den Werbungskosten. Voraussetzung ist aber, dass der berufliche Part der Reise überwiegt.

    Wer vorsorgt, kann künftig mehr Steuern sparen: Der Höchstbetrag für zusätzliche Aufwendungen in der Kranken- und Pflegeversicherung, Unfall- oder Haftpflichtversicherungen steigt auf 1900 Euro.

    Und Kosten für die Altersvorsorge sind in der Steuererklärung für 2010 mit 70 Prozent, maximal 14.000 Euro, absetzbar. Für Verheiratete gilt die Höchstsumme von 28.000 Euro. Neben den Beiträgen zur gesetzlichen Rente können hier beispielsweise Rürup-Verträge geltend gemacht werden. Die müssen übrigens künftig – genau wie Riester-Verträge – zertifiziert sein.

    Dafür müssen diejenigen, die 2010 erstmals Rente bezogen haben, einen Anteil von 60 Prozent ihres Rentenbetrags versteuern. Dieser steuerpflichtige Anteil bleibt für die gesamte Laufzeit der Rente erhalten. Und für Neu-Pensionäre gilt: Ihre Steuerentlastung fällt ebenfalls geringer aus als für die ihrer älteren Kollegen. Der Versorgungsfreibetrag beläuft sich zeitlebens auf 32 Prozent der Bezüge.