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Dieselgate
Wie Kleinanleger risikolos gegen VW klagen können

Die Frist läuft ab. Nur noch bis zum 31. Dezember 2018 haben Anleger und Verbraucher Zeit, Schadenersatzansprüche aus Kursverlusten gegen Volkswagen geltend zu machen, Kursverluste, die durch den Dieselbetrug des Konzerns entstanden sind. Wer den Klageweg beschreiten will, kann dabei Hilfe in Anspruch nehmen.

Von Mischa Ehrhardt | 30.08.2018
    16.03.2017, Berlin, Deutschland - Pressetermin zur ersten Einzelklage gegen Audi mit myRight Beteiligung vor dem Reichstag in Berlin. myRight ist ein Onlineportal, bei dem sich VW-Dieselgate-Geschädigte registrieren können und das sich nach eigenen Angaben für betroffene Kunden im VW-Abgasskandal einsetzt.
    Pressetermin zur ersten Einzelklage gegen Audi mit myRight Beteiligten: Jan-Eike Andresen, Chef von myRight.de und Rechtsanwalt und Verbraucherschützer Hartmut Bäumer, der Audi und Volkswagen im Rahmen des VW Abgasskandals verklagt (imago stock&people)
    Es war im Herbst 2015, als der Sturm über Volkswagen einbrach und mit Wucht die heile Fassade des Autobauers wegfegte. Mit dem Dieselskandal kam der wohl größte Schadensfall der bundesrepublikanischen Geschichte ins Rollen. Und er ist nicht abgeschlossen. In der Folge rauschte der Aktienkurs von Volkswagen in den Keller. Anleger und Verbraucher, die in gutem Glauben an ein sauberes Autounternehmen ihr Geld investiert hatten, standen vor einem Scherbenhaufen. Der ist in vielen Fällen zwar noch vorhanden. Verbraucher und Anleger können nun aber etwas dagegen tun.
    Ohne Risiko
    "Es gibt eine Online-Plattform, die wird zur Verfügung gestellt von dem Unternehmen "financialright". Dieses Unternehmen ist schon bekannt aus den Volkswagen-Fahrzeugbesitzer-Klagen. Dort wurde unter der Firmenbezeichnung "myright" eine entsprechende Plattform gebaut. Da können sich die Anleger komplett registrieren und auch mandatieren, können ihre Unterlagen hochladen, das Ganze geht sehr einfach und sehr automatisiert."
    Sagt Aktionärsschützer Klaus Nieding von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Die hat sich mit "myright" und einem Prozessfinanzierer zusammengetan und ermöglicht den geschädigten Aktionären risikolos gegen Volkswagen wegen des Wertverlustes ihrer Aktien zu klagen. Sollte die Klage erfolgreich sein, winken knapp 60 Euro Entschädigung pro Aktie. Das Verfahren und die Anmeldung dazu sind deswegen risikolos, weil den Verbrauchern im Fall einer gerichtlichen Niederlage kein Schaden entsteht. Das Risiko tragen der Prozessfinanzierer und "myright". Im Bestfall aber gewinnen die spezialisierten Anwälte vor Gericht gegen Volkswagen und erstreiten Schadenersatz. Von möglichen knapp 60 Euro dieses Schadenersatzes allerdings landen dann nur rund 40 Euro beim Verbraucher. Denn im Erfolgsfall gehen 30 Prozent der erstrittenen Summe an "myright" und den Prozessfinanzierer.
    Geld bekommen Anwälte nur im Erfolgsfall
    "Wenn wir nicht erfolgreich sind, dann haben wir auch umsonst gearbeitet und das ist natürlich eine völlige Neuerung im Recht. Bis jetzt war es immer so: Alle haben sich über einen Mandatsauftrag gefreut, insbesondere die Anwälte, ganz gleich wie es ausgegangen ist. Bei uns ist das anders, wir verdienen ausschließlich im Falle des Erfolges und das ist, glaube ich, auch im Interesse vieler Kleinaktionäre."
    Sagt der Jurist Jan Eike Andresen von "myright". Wer sich dem organisierten Klageweg anschließen will, kann dies auf der Internetseite von "myright" tun, und zwar unter "myright.de".
    Absolute Verjährungsfrist läuft ab
    Mit der Klage auf diesem Weg wollen die Aktionärsschützer der DSW es den Anlegern ermöglichen, auf Augenhöhe vor Gericht gegen Volkswagen anzutreten. Vergleichbare Fälle übrigens gibt es schon. Denn es ist nicht der erste Rechtsstreit, den "myright" gegen Volkswagen anführt. Die Online-Plattform wurde ins Leben gerufen, um Schadenersatz für den Wertverlust von Volkswagen-Autos in der Folge des Dieselskandals zu erstreiten. Nach Angaben von "myright" sollen 90 Prozent der Klagen durch Urteile oder Vergleiche zu Gunsten der Autobesitzer ausgegangen sein. Im Fall der Volkswagen Aktienbesitzer ist nun Eile geboten, weil eine Verjährungsfrist droht, meint Anwalt und Aktionärsschützer Klaus Nieding:
    "Wichtig ist, dass man im Hinterkopf hat, zum 31. 12 2018, also Ende dieses Jahres läuft die absolute Verjährungsfrist ab. Danach ist es nicht mehr möglich, Schadensersatzansprüche aus Kursverlusten geltend zu machen."