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Dieselskandal
Musterklage gegen VW geplant

ADAC und der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) haben eine Musterfeststellungsklage gegen den Volkswagen-Konzern angekündigt. Sie wollen Schadenersatz für Besitzer von Diesel-PKW mit manipulierten Abgaswerten erstreiten.

Panajotis Gavrilis im Gespräch mit Jan Tengeler | 12.09.2018
    Neuwagen vor dem Volkswagen-Werk Zwickau
    Die Klage von ADAC und VZBV richtet sich gegen die Volkswagen AG und umfasst Pkws von VW, Audi, Seat und Skoda (dpa/Jan Woitas)
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und der ADAC wollen gemeinsam eine Musterfeststellungsklage gegen den Volkswagen-Konzern einreichen. Ziel sei die Feststellung, dass der Autobauer mit der Manipulation von Software "Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und betrogen hat", erklärte der VZBV am Mittwoch. Das Unternehmen schulde betroffenen Käufern Schadenersatz.
    Um welche Autos geht es konkret?
    Die Klage richtet sich gegen die gesamte Volkswagen AG und umfasst damit neben VW auch die Marken Audi, Seat und Skoda, die mit dem Dieslmotor des Typs EA 189 ausgestattet sind: Vierzylinder mit Hubraum 1.2, 1.6 oder 2.0 Liter, bei denen eine illegale Abschalteinrichtung verwendet worden ist.
    Das Kraftfahrtbundesamt muss im Vorfeld Autos dieses Typs zurückgerufen haben oder eine andere Genehmigungsbehörde in Europa muss eine Manipulation festgestellt haben.
    Am Ende einer Musterfeststellungsklage kann ein Urteil oder ein Vergleich stehen. Schadenersatzansprüche müssen Betroffene jedoch in einem weiteren Prozess dann durchsetzen lassen.
    Warum wollen VZBV und ADAC zusammen klagen?
    Laut ADAC-Präsident August Markl möchte man aus prozesstaktischen Gründen zusammenarbeiten. Der relative kleine VZBV könnte es sich allein wahrscheinlich auch nicht leisten gegen den großen VW-Konzern vorzugehen und kooperiert beim ADAC mit einem mitgliederstarken Verein.
    Verein und Verband haben sich dazu Unterstützung von zwei Kanzleien geholt, die auf Massenschäden spezialisiert sind. Sie haben laut eigenen Aussagen bereits 50.000 Betroffene Autokunden beraten und führen über 6.000 Klagen.
    Was für Erfolgsaussichten errechnen sich die Kläger?
    Vorab haben ADAC und VZBV betont, dass mit der Musterfeststellungsklage gegen den VW-Konzern juristisches Neuland betreten werde. Man werde hier Pionierarbeit leisten.
    Zum 1. November wird dann die Klage eingereicht beim Oberlandesgericht Braunschweig. Falls das Gericht die Klage zulässt, wird ein Klageregister aufgemacht. Dann müssen sich mindestens 50 Betroffene dort eintragen. Die Anwälte rechnen mit mehreren 1.000 betroffenen Autokäufern.
    Die mündliche Verhandlung soll 2019 beginnen, ein Urteil könnte 2020 vorliegen, schätzen die Kläger. Allerdings könnte ein Prozess auf der nächsthöheren Instanz beim Bundesgerichtshof weitergeführt werden - daher kann und wird es wohl noch dauern.