Zwar ist diese Idee der Gesundheitskarte ist nicht ganz neu, doch bislang konnten die zahlreichen dabei involvierten Behörden, Unternehmen und Lobbyisten nicht über eine konkrete Realisierung einigen. Dennoch hält Bernhard Rohleder die Zeit für reif, solche Systeme jetzt umzusetzen: "Einerseits ist die Technik deutlich vorangeschritten. Andererseits steigt der Leidensdruck auch bei allen anderen Beteiligten, auch dem Staat und der öffentlichen Hand. Wir erkennen zunehmend, dass wir im Gesundheitswesen nicht weiter so wirtschaften können wie bisher. Hier bietet die moderne Informations- und Kommunikationstechnik neue Instrumente zur Kosteneinsparung an. Wir könnten beispielsweise mit einer Gesundheitskarte, die nur ein Teil eines neuen Gesamtkonzeptes für Informationsstandards im Gesundheitswesen sein kann, bis zu 1,2 Milliarden Euro pro Jahr einsparen." Die dazu nötigen Investitionen von etwa 600 Millionen Euro würden sich schnell amortisieren, so der Experte. "Das sind deutliche wirtschaftliche Argumente, die für ein solches Vorhaben sprechen."
Ebenso wenig konnte sich indes die viel diskutierte digitale Signatur auf breiter Front durchsetzen. Während der Staat hierzu keine klaren Vorgaben machte und die Umsetzung allein dem Markt überlassen wollte, machte die Industrie ihrerseits auch keine großen Fortschritte. Dennoch verlangt Rohleder einen konzertierten Vorstoß in Sachen digitaler Bürgerkarte: "Wir verfügten für die digitale Signatur in Deutschland bereits 1997 über eine rechtliche Basis und waren damit international ein Vorreiter. Die Vorgaben waren aber so streng formuliert, dass sie letztlich niemand hat erfüllen können und die digitale Signatur auch nicht eingesetzt wurde. Wir sind jetzt aber in einer neuen Situation, in der wir abgestufte Sicherheitskriterien kennen, die es sehr viel einfacher machen, digitale Unterschriften einzusetzen." Jetzt müsse aber auch die starke Verbreitung der Technologie erfolgen: "Wir müssen erreichen, dass jeder Bürger über eine Karte mit seiner elektronischen Signatur verfügt, genauso wie er bereits eine Bankkarte besitzt, und mit der er sich bei Geschäften am PC, bei der Steuererklärung via Internet oder bei virtuellen Behördengängen einwandfrei ausweisen kann".