Asylpolitik
Dobrindt sieht rechtliche Hürden bei Abschiebezentren in Drittstaaten

Bundesinnenminister Dobrindt hat rechtliche Hindernisse bei einer Einrichtung von sogenannten Rückkehrzentren für abgelehnte Asylbewerber in Drittstaaten eingeräumt.

    Das Bild zeigt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bei einem Pressetermin.
    Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bei einem Besuch der Bundespolizei an der deutsch-österreichischen Grenze. (picture alliance / CHROMORANGE / Michael Bihlmayer)
    Man befinde sich am Anfang eines Prozesses, erklärte der CSU-Politiker nach einem Migrationsgipfel in München mit mehreren europäischen Amtskollegen. Es habe bereits erste Erprobungen und dabei auch juristische Hürden gegeben. Dobrindt sagte weiter, er sei im Gespräch mit der EU-Kommission sowie anderen EU-Staaten, die sich dem Vorhaben anschließen wollten. Gemeinsam werde man nun auf europäischer Ebene die rechtlichen Möglichkeiten für die Zentren im Nicht-EU-Ausland schaffen. Dort sollen abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden, deren Heimatländer eine Wiederaufnahme verweigern.
    Zuletzt waren in den Niederlanden Regierungspläne zur Abschiebung von Asylbewerbern in den Drittstaat Uganda bekanntgeworden.
    Diese Nachricht wurde am 04.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.