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Doch bald Lernen unter einem Dach?

Gegliedertes Schulsystem oder längeres gemeinsames Lernen? Bisher schienen die Gräben in der Schulpolitik in Nordrhein-Westfalen unüberwindbar. Doch nun erklären sowohl das rot-grüne Regierungslager als auch die CDU ihre Kompromissbereitschaft.

Von Karl-Heinz Heinemann | 18.06.2011
    Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster braucht die Landeregierung nun ein Gesetz, um ihr Projekt Gemeinschaftsschule abzusichern. Denn der Weg, die neue Schulform am Parlament vorbei als Schulversuch zu etablieren, wurde ihr versperrt.
    Die nordrhein-westfälische CDU hat ihre prinzipielle Ablehnung aller Schulen des gemeinsamen Lernens aufgegeben. Kürzlich hatte sie in einem Parteitagsbeschluss die von ihr jahrzehntelang bekämpfte Gesamtschule als allgemein akzeptierte Schulform gewürdigt, und nun ist sie auch bereit, die Gemeinschaftsschule ins Schulgesetz aufzunehmen, die ja eine abgemilderte Form der Gesamtschule ist. Im Unterschied zur Gesamtschule muss sie keine eigene gymnasiale Oberstufe haben, sondern nur den Weg dort hin offen halten. Zahlreiche CDU-Bürgermeister sehen keinen Sinn mehr darin, an einer Schule festzuhalten, die von Eltern und Schülern abgelehnt wird und wollen die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule beantragen.

    Die CDU ist bereit, die Bestandsgarantie für die Hauptschule zu opfern, wie sie in der nordrhein-westfälischen Verfassung steht. SieReg verlangt aber als Gegenleistung, dass der Bestand von Gymnasien und Realschulen in der Verfassung gesichert werden soll.
    Diese Kröte wollen SPD und Grüne nicht schlucken. "Schulformen gehören nicht in die Verfassung", erklärte Schulministerin Sylvia Löhrmann von den Grünen. Sie wird unterstützt vom Verband Bildung und Erziehung und sogar von der Landeselternschaft der Realschulen: Als künftig unterste Schulform werde irgendwann auch die Realschule von den Eltern abgelehnt – und was dann?

    In zwei Punkten wollen die Regierungsparteien der CDU-Opposition entgegen kommen: sie sind bereit, die von der CDU favorisierte Verbundschule zu akzeptieren, eine Realschule also, die auch Hauptschulabschlüsse anbietet, und man verpflichtet sich auf einen zehnjährigen Waffenstillstand an der Schulfront: In dieser Zeit solle niemand mehr etwas an der Schulstruktur ändern.
    Wenn man sich in diesem Punkt einigt, ob Gymnasium und Realschule Verfassungsrang bekommen oder nicht, dann steht der Verabschiedung eines neuen Schulgesetzes nichts mehr im Wege.