Zugute gehalten wurde dem Angeklagten sein umfangreiches Geständnis: Er hatte zugegeben, in 68 Fällen insgesamt 156.000 Euro von Doktoranden angenommen zu haben, deren Noten für die Zulassung zur Promotion eigentlich nicht ausreichten, und ihnen dann doch zum Doktortitel verholfen zu haben. Die Kandidaten waren im von einer Wissenschaftsberatungsgesellschaft bundesweit vermittelt worden. Deren Geschäftsführer ist ebenfalls wegen Bestechlichkeit angeklagt.
Als Motiv gab der Hannoveraner Jura-Professor finanzielle Schwierigkeiten an. In der Anklage wurde dem Professor auch vorgeworfen, Studentinnen bevorzugt zu haben, mit denen er geschlafen habe. Diese Anklage wurde aber eingestellt.
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Der Jura-Professor aus Hannover entschuldigte sich im Gerichtssaal noch einmal und sagte, er bereue, was er getan habe. Eine Vermittler-Firma aus Nordrhein-Westfalen hatte ihm über Jahre mehr als 150.000 Euro dafür gezahlt, dass er Juristen trotz schlechter Examensnoten den Zugang zur Promotion verschaffte. Auf das Konto seiner Frau flossen 2000 Euro pro Kandidat - und noch einmal die gleiche Summe, wenn die Promotion geschafft war. Fast 70 Juristen verhalf er aus Geldnot zumindest in die Startlöcher zum Doktortitel. Nur die Wenigsten promovierten tatsächlich. Staatsanwalt Rainer Gundlach ist der Ansicht, dass der Jura-Professor eine besondere Vorbild-Funktion hat.
" Jemand, der Recht lehrt und dann selbst das Recht bricht, muss sich eine besondere Verantwortungslosigkeit schon vorwerfen lassen und das gilt für einen Rechtsprofessor, wie ich meine, mehr noch als für einen Richter oder Staatsanwalt. "
Die Richter betonten noch einmal, dass der Jura-Professor aus Hannover keine Doktor-Titel verkauft oder gegen Geld gute Noten verteilt habe. Das Promotions-Verfahren innerhalb der Jura-Fakultät sei ganz normal gelaufen. Zweitgutachter hätten den Kandidaten zum Teil bessere Noten gegeben als der Angeklagte. Staatsanwalt Rainer Gundlach wies auch darauf hin, dass die für die Doktorarbeit erforderlichen Examensnoten gar nicht auf die spätere wissenschaftliche Arbeit schließen lassen. Ausnahme-Genehmigungen für schlechte Anwärter, wie sie der Jura-Professor erteilt hat, könnten also durchaus Sinn machen.
": Von den 27 Kandidaten, die mit "Ausreichend" Examen gemacht haben, oder 28 waren es, die in der Anklageschrift stehen, haben immerhin vier erfolgreich promoviert. So dass also aus meiner Sicht die Dispens-Regelung der Universität, die letztlich vorsieht, auch mit welchen Einschränkungen auch immer, kann auch ein ausreichender Kandidat eine wissenschaftliche Leistung abgeben, die ist berechtigt. Und das hat sich in vier Fällen hier gezeigt. "
Die Verurteilung zu drei Jahren Haft kam nicht überraschend. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten sich vorab darauf geeinigt. Mit der Entscheidung verliert der 53jährige Jurist seinen Professoren-Titel. Verteidigerin Annette Voges kann mit dem Urteil leben, findet aber, dass ihr Mandant sich eigentlich schon selbst bestraft hat.
" Mein Mandant ist hochqualifiziert, spricht viele Sprachen, hatte seine akademische Laufbahn ja praktisch noch vor sich, und die ist durch sein eigenes Tun abrupt gestoppt worden. Das ist sozusagen eine Strafe, die man durch sein eigenes Tun sich selbst beigebracht hat."
Das Verfahren gegen den mitangeklagten Inhaber der Promotions-Vermittlung in Nordrhein-Westfalen läuft weiter. Die Staatsanwaltschaft Köln prüft zur Zeit, ob weitere Professoren in Deutschland Bestechungsgeld angenommen haben.
Als Motiv gab der Hannoveraner Jura-Professor finanzielle Schwierigkeiten an. In der Anklage wurde dem Professor auch vorgeworfen, Studentinnen bevorzugt zu haben, mit denen er geschlafen habe. Diese Anklage wurde aber eingestellt.
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Der Jura-Professor aus Hannover entschuldigte sich im Gerichtssaal noch einmal und sagte, er bereue, was er getan habe. Eine Vermittler-Firma aus Nordrhein-Westfalen hatte ihm über Jahre mehr als 150.000 Euro dafür gezahlt, dass er Juristen trotz schlechter Examensnoten den Zugang zur Promotion verschaffte. Auf das Konto seiner Frau flossen 2000 Euro pro Kandidat - und noch einmal die gleiche Summe, wenn die Promotion geschafft war. Fast 70 Juristen verhalf er aus Geldnot zumindest in die Startlöcher zum Doktortitel. Nur die Wenigsten promovierten tatsächlich. Staatsanwalt Rainer Gundlach ist der Ansicht, dass der Jura-Professor eine besondere Vorbild-Funktion hat.
" Jemand, der Recht lehrt und dann selbst das Recht bricht, muss sich eine besondere Verantwortungslosigkeit schon vorwerfen lassen und das gilt für einen Rechtsprofessor, wie ich meine, mehr noch als für einen Richter oder Staatsanwalt. "
Die Richter betonten noch einmal, dass der Jura-Professor aus Hannover keine Doktor-Titel verkauft oder gegen Geld gute Noten verteilt habe. Das Promotions-Verfahren innerhalb der Jura-Fakultät sei ganz normal gelaufen. Zweitgutachter hätten den Kandidaten zum Teil bessere Noten gegeben als der Angeklagte. Staatsanwalt Rainer Gundlach wies auch darauf hin, dass die für die Doktorarbeit erforderlichen Examensnoten gar nicht auf die spätere wissenschaftliche Arbeit schließen lassen. Ausnahme-Genehmigungen für schlechte Anwärter, wie sie der Jura-Professor erteilt hat, könnten also durchaus Sinn machen.
": Von den 27 Kandidaten, die mit "Ausreichend" Examen gemacht haben, oder 28 waren es, die in der Anklageschrift stehen, haben immerhin vier erfolgreich promoviert. So dass also aus meiner Sicht die Dispens-Regelung der Universität, die letztlich vorsieht, auch mit welchen Einschränkungen auch immer, kann auch ein ausreichender Kandidat eine wissenschaftliche Leistung abgeben, die ist berechtigt. Und das hat sich in vier Fällen hier gezeigt. "
Die Verurteilung zu drei Jahren Haft kam nicht überraschend. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten sich vorab darauf geeinigt. Mit der Entscheidung verliert der 53jährige Jurist seinen Professoren-Titel. Verteidigerin Annette Voges kann mit dem Urteil leben, findet aber, dass ihr Mandant sich eigentlich schon selbst bestraft hat.
" Mein Mandant ist hochqualifiziert, spricht viele Sprachen, hatte seine akademische Laufbahn ja praktisch noch vor sich, und die ist durch sein eigenes Tun abrupt gestoppt worden. Das ist sozusagen eine Strafe, die man durch sein eigenes Tun sich selbst beigebracht hat."
Das Verfahren gegen den mitangeklagten Inhaber der Promotions-Vermittlung in Nordrhein-Westfalen läuft weiter. Die Staatsanwaltschaft Köln prüft zur Zeit, ob weitere Professoren in Deutschland Bestechungsgeld angenommen haben.