Donnerstag, 25. April 2024

Archiv

Doping im Radsport
Vorläufig suspendiert, aber trotzdem weiter gefahren

Er war bereits mehrfach gesperrt und wurde zuletzt Anfang Juli 2017 von der Nationalen Anti-Doping-Agentur vorläufig suspendiert, weil er sich einer Dopingkontrolle entzogen hatte - trotzdem fuhr er weiter Radrennen. Der Fall um den Radsportler F. wirft viele Fragen auf.

Von Ralf Meutgens | 28.07.2017
    Bei einem Radsport-Straßenrennen stehen mehrere Fahrer mit ihren Rädern nebeneinander.
    Der Fall um den Radrennfahrer F., der trotz vorläufiger Suspendierung weiter an Rennen teilgenommen hat, sorgt für Unruhe in der Radszene. (imago)
    Zwei Mal wurde F. bislang gesperrt. Die letzte Sperre ist im Oktober 2014 abgelaufen, damals war er für vier Jahre gesperrt. Zudem wurde F. wegen des Handels mit Dopingmitteln strafrechtlich verurteilt. Und jetzt sorgt er zum wiederholten Mal für Unruhe im Radsport. Denn F. entzog sich einer anstehenden Dopingkontrolle und wurde durch die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) Anfang Juli vorläufig suspendiert. Davon ließ er sich aber nicht abhalten und nahm trotzdem weiter an Radrennen teil. Die dafür notwendige Lizenz hat er offenbar jedes Mal vorgelegt.
    Radfahrer-Bund reagiert erst auf Weisung der NADA
    Erst jetzt hat der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) auf Weisung der NADA reagiert. Vor wenigen Tagen informierte der BDR die Rennkommissäre per Mail, dass F. seit dem 3. Juli suspendiert sei, was eine Teilnahme an Rennen ausschließe.
    Bei der NADA weiß man um die Vorgeschichte von F. und ist über das Verhalten des BDR entsprechend verärgert. NADA-Chefjurist Lars Mortsiefer hat das nicht nur in einem Schreiben dem Radfahrer-Bund mitgeteilt, sondern auch angekündigt, dass gegen F. wegen des möglichen Mehrfachverstoßes eine lebenslange Sperre beantragt werde. Das entsprechende Disziplinarverfahren sei Anfang Juli vor dem Deutschen Sportschiedsgericht eingeleitet worden.
    "Ein Lizenzeinzug ist bei einer vorläufigen Suspendierung nicht vorgesehen"
    Der Bund Deutscher Radfahrer erklärt dazu auf Anfrage: "Ein Lizenzeinzug ist bei einer vorläufigen Suspendierung nicht vorgesehen, bedarf aber trotz erfolgter Aufforderung ohnehin einer freiwilligen Herausgabe, da wir als Verband keinen hoheitlichen Zwang ausüben können."
    Außerdem habe man selbst erst vergangenen Freitag durch die NADA erfahren, dass F. weiter an Radrennen teilnehme. Dabei sind dessen Platzierungen für jeden einsehbar auf dem Internet-Portal rad-net.de - und das ist das amtliche Organ des BDR.