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Doping
Lebenslange Sperre

Der Dopingfall Walter Mayer steht vor dem Ende. Die Österreichische Anti-Doping-Rechtskommission ÖADR hat den ehemaligen Langlauf-Trainer wegen seiner Dopingvergehen lebenslang gesperrt. Die Kommission schloss sich mit der Sperre der rechtskräftigen Verurteilung des 56-jährigen Salzburgers durch das Wiener Oberlandesgericht an.

Von Heinz Peter Kreuzer | 01.01.2014
    Für die Österreichische Anti-Doping-Rechtskommission besteht kein Zweifel. Walter Mayer war Drahtzieher eines Dopingnetzwerks und deshalb muss der Langlauf-Trainer lebenslang gesperrt werden. Das Gremium verzichtete auf ein Beweisverfahren und begründete sein Urteil mit der Verurteilung des 56-Jährigen durch das Wiener Oberlandesgericht. Denn nach den Vorschriften des WADA-Codes und den Anti-Dopingregeln des Ski-Weltverbandes FIS gelten rechtskräftige Urteile als unumstößlicher Beweis. Ebenso wie Entscheidungen von Berufs-Standesgerichten. Der Salzburger kann jetzt noch innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.
    Für die Strafkammer war zweifelsfrei erwiesen, dass Mayer ein Dopingnetzwerk aufgebaut hatte. Für eine Athletin habe der Coach zwischen Sommer 2008 und Februar 2009 einen Doping-Plan erstellt. Darüber hinaus habe Mayer die notwendigen verbotenen Substanzen und Gerätschaften beschafft. Auch die Einnahme der Mittel überwachte und organisierte der Trainer. Das Gericht sah es ebenso als bewiesen an, dass der frühere Erfolgstrainer zwischen Dezember 2005 und August 2008 verbotene Substanzen an Sportler weitergegeben habe, deren Identität nicht mehr genau festgestellt werden konnten. Der 56-Jährige hat den Athleten Wachstumshormon, EPO, Anabolika, Stimulantien und Maskierungsmittel besorgt. Trotz der deutlichen Beweislage fühlt sich der Salzburger als Bauernopfer, nach dem Gerichtsurteil sagte er:
    "Das war ein vorprogrammiertes Urteil, ich würde sagen, das war ein klassischer Show-Prozess. Es ist lustig, scheinbar dopt ganz Österreich, aber bestraft werde ich."
    Dabei hatte Mayer auch Glück. Seine alten Verstöße gegen die Dopingregeln waren für dieses Urteil strafrechtlich nicht relevant, weil in Österreich das Anti-Doping-Gesetz erst 2008 in Kraft getreten ist. Der 56-Jährige war in die Blutbeutel-Affäre bei den Winterspielen 2002 in Salt Lake City und in den Turiner Dopingskandal verwickelt. Bei Olympia 2006 waren verbotene Substanzen und Materialien bei von ihm begleiteten Sportlern gefunden worden. Mayer hat das nie eingestanden, meinte aber:
    "Im Höchstleistungssport mitzulaufen und mit Doping nicht in Berührung zu kommen, ist unmöglich."
    Anti-Dopingkämpfer Wilhelm Lilge ist da anderer Meinung: Wer heute behaupte, das ginge grundsätzlich nicht, der will bewusst Doping verharmlosen. Lilge bemängelt den laxen Umgang mit dem Sportbetrug. Es fehle an Unrechtsbewusstsein. Das hänge mit der österreichischen Mentalität zusammen, "ein bisserl was geht immer." Athleten und Funktionäre würden das Problem auch gerne verallgemeinern: "Das machen doch alle“