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Doping
NADA ändert Athletenrechte bei der Meldepflicht

Die deutsche Nationale-Anti-Doping-Agentur stärkt die Rechte von Athleten. Bekommen sie wegen Verstößen gegen das Reglement eine Verwarnung, können sie diese jetzt von einer unabhängigen Rechtswanwaltskanzlei überprüfen lassen.

Von Bastian Rudde | 03.05.2017
    Die Vorstandsvorsitzende der NADA, Andrea Gotzmann, äußert sich am 01.06.2016 in Berlin vor Journalisten. Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) stellt im Otto Bock Science-Center in Berlin ihre Bilanz für das Jahr 2015 vor
    Die Vorstandsvorsitzende der NADA, Andrea Gotzmann (picture alliance / dpa Alexander Heinl)
    Es geht um Fälle wie Handball-Profi Michael Kraus oder Volleyball-Profi Philipp Collin. Beide hatten Sperren bekommen, weil sie nach Darstellung der Nationalen-Anti-Doping-Agentur nicht für Kontrolleure anzutreffen waren oder ihre Aufenthaltsdaten im Internet nicht korrekt angegeben hatten.
    Kommt solch ein Meldepflicht- oder Kontrollversäumnis – genannt Strike – drei Mal vor, ist im Regelfall eine Sperre die Folge. Allerdings haben Sportler das Recht, Einspruch gegen Strikes einzulegen. Für die Bewertung dieser Einsprüche ist ab jetzt eine Münchener Anwaltskanzlei mit dem Spezialgebiet Sportrecht zuständig.
    Bisher lag diese Zuständigkeit beim Deutschen Olympischen Sportbund, was nach Meinung von Kritikern einen Interessenskonflikt barg. Sie fordern schon lange, dass Dopingkontrollen und die Bewertung mutmaßlicher Vergehen komplett in neutrale Hände gegeben werden – eine Forderung, die jetzt in ein Stück weit mehr erfüllt ist.