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Dringender Reformbedarf?

Es ist ein alltäglicher Alptraum, der in vielen von uns Urängste weckt: weggesperrt, mit Medikamenten zwangsbehandelt, ans Bett fixiert. Über Tage, Monate, Jahre als "verrückt" begutachtet und in einer Psychiatrischen Klinik untergebracht. Gegen den eigenen Willen.

Moderation: Judith Grümmer |
    Für etwa 120.000 Menschen jährlich wird dieser Alptraum in Deutschland Realität, so die Schätzungen. Das geschieht dann, wenn jemand entweder straffällig geworden ist und als psychisch krank begutachtet wurde. Oder wenn zu befürchten ist, dass ein psychisch kranker Mensch droht, straffällig zu werden beziehungsweise sich oder andere zu gefährden. Häufig wird in solchen Situationen eine Einweisung in die Psychiatrie erwogen und durch einen hinzugezogenen Richter dann auch angeordnet.

    Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2011 die ärztlichen Zwangsmaßnahmen bei psychisch kranken Menschen moniert und für deren psychiatrische Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug auch neue, engere Grenzen gesetzt.

    Doch auch auf Landesebene besteht nach wie vor gesetzlicher Handlungsbedarf.
    Denn ob und wann ein als psychisch krank diagnostizierter Patient darüber entscheiden darf, welche ärztliche Betreuung er braucht oder eben ablehnen kann, das wird in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt.

    "Dringender Reformbedarf? - Die Diskussion über Zwangsunterbringungen in der Psychiatrie" - unser Thema heute in der Länderzeit

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    Unsere Gäste:

    Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen

    Professor Dr. med. Karl H. Beine, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie im St. Marienhospital in Hamm

    Karl-Heinz Zander, Geschäftsführer des Betreuungsgerichtstags e.V.

    Matthias Seibt, Bundesverband Psychiatrie-Erfahrene (BPE e.V.)