
Es ist das dritte Mal, dass diese umstrittene Methode zum Einsatz kam. Kritiker führen an, dass der Verurteilte ein bewusstes Ersticken erlebe und dass es bei den ersten beiden Hinrichtungen nicht wie vom Staat Alabama behauptet zu schneller Bewusstlosigkeit gekommen sei.
Der Hingerichtete war für schuldig befunden worden, zu einer Gruppe gehört zu haben, die eine Anhalterin mitgenommen und von einer Klippe gestürzt hatte. Später kehrten die Täter zurück, um die Tote zu verstümmeln.
Diese Nachricht wurde am 22.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.