Donnerstag, 28. März 2024

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DSGVO
Datenschutz im Internet im Praxistest

Es tut sich was beim Datenschutz im Internet. Grund ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die Webseitenbetreiber dazu verpflichtet, Nutzer zu informieren, was mit ihren Daten passiert. Das führt aber auch dazu, dass derjenige, der keine personalisierte Werbung will, viel Zeit mit Deaktivierungsklicks verbringt.

Am Mikrofon: Jule Reimer | 27.09.2018
    Auf einer Internetseite ist ein Button zum "Datenschutz und Sicherheit" zu sehen (gestellte Aufnahme zum Thema: Datenschutz). Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt mit einer Fülle neuer Vorschriften für den Daten- und Verbraucherschutz offiziell am 25.05.2018 in Kraft.
    Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat mit einer Fülle neuer Vorschriften für den Daten- und Verbraucherschutz offiziell am 25.05.2018 in Kraft (dpa / Patrick Pleul)
    Seitdem die europäische Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) Ende Mai 2018 nach zwei Jahren Übergangsfrist endgültig in Kraft ist, beteuern Anbieter aller Onlinedienste ihre Ernsthaftigkeit beim Schutz der Privatsphäre. Dank DGSVO haben jetzt alle Nutzer auch das Recht, schnell und unkompliziert Auskunft über die gesammelten personenbezogenen Daten zu erhalten sowie diese löschen zu lassen.
    Aber wie schlägt sich die DSGVO in der Praxis? Wie bekomme ich am einfachsten Auskunft darüber, was Spotify, Paypal oder Schufa über mich gesammelt haben? Wie kann ich mich vor personalisierter Werbung schützen, ohne Komfort beim Nutzen des Internets einzubüßen? Und wer hilft mir, wenn ein Dienst meine Daten nicht herausrücken will oder diese Auskunft mit dem Sammeln weiterer Daten verbinden möchte?
    Antworten auf Ihre und unsere Fragen geben Expertinnen und Experten.
    Studiogäste:
    Das Online-Jugendmagazin der Verbraucherzentralen erklärt u. a. Schritt für Schritt, wie man bei Facebook und Google zu den Einstellungsmöglichkeiten gelangt und welche Einstellungen empfehlenswert sind.
    Hier informiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen über die Rechte, die die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Verbrauchern gibt.
    Musterbriefvorlagen, um eine Datenabfrage zu stellen, bieten die Stiftung Warentest/Finanztest und viele Verbraucherzentralen der Ländern an.
    Zahlreiche Fragen, die sich Vereine und Ehrenamtliche zum Umgang mit der Datenschutzgrundverordnung stellen - u.a. beim Erstellen und Nutzen von Fotos -, beantwortet die Landesdatenschutzbehörden, hier das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht.
    Hörerfragen sind wie immer willkommen.
    Die Nummer für das Hörertelefon: 00 800 – 44 64 44 64
    Die E-Mail-Adresse: marktplatz@deutschlandfunk.de