Bundesverfassungsgericht
Eilantrag gegen weitere Einberufung des bisherigen Bundestages zurückgewiesen

Der alte Bundestag kann kommende Woche über das geplante Schuldenpaket abstimmen.

    Eine Person in der roten Robe des Bundesverfassungsgerichts hält eine Urteilsverkündung in den Händen.
    Am Bundesverfassungsgericht wird ein Urteil verlesen. (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies Anträge von AfD und Linken gegen die Sondersitzung des Parlaments ab. Zur Begründung hieß es, die aktuelle Wahlperiode ende erst mit dem Zusammentritt des neu gewählten Parlaments.
    Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Brandner, rief die Linke auf, gemeinsam mit seiner Partei unverzüglich die Einberufung des neuen Bundestages zu beantragen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Görke, sagte der Nachrichtenagentur Reuters, man arbeite weder in dieser noch in einer anderen Frage mit der AfD zusammen.
    Diese Nachricht wurde am 15.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.