Als vor 30 Jahren erstmals ein Mensch seinen Fuß auf den Mond setzte, dachte noch kaum jemand an die juristischen Fragen, die von der modernen Raumfahrt aufgeworfen werden. Heute, bei der Vielzahl von Satelliten im Orbit und angesichts der Internationalen Raumstation, gewinnt das Weltraumrecht jedoch immer mehr an Bedeutung. In Deutschland ist das Institut für Weltraumrecht der Kölner Uni die wichtigste Anlaufstelle bei Fragen außerirdischen Rechts. Von dort reiste der Weltraumexperte Professor Stephan Hobe zu der UN-Tagung "UNISPACE III" in Wien, auf der vom 19. bis 30. Juli internationale Experten über die Erforschung und friedliche Nutzung des Alls debattieren. "Es gibt eine Fülle interessanter Fragen im Weltraumrecht", so Hobe. "Sehr wichtig ist zum Beispiel die Findung eines internationalen Haftungsregimes für Schäden durch Weltraumtrümmer." Auch der Schutz von Erfindungen, die im Weltraum - etwa auf der im Bau befindlichen Internationalen Raumstation - gemacht werden, sei noch zu klären. Ein internationaler Mondvertrag hat immerhin die grundlegenden Fragen bei der Nutzung des Mondes geklärt. "Der Mond ist das gemeinsame Erbe der Menschheit", erklärt Hobe. "Deshalb verbietet es der Mondvertrag einzelnen, dort Eigentumsrechte zu begründen." Also heißt es vorsichtig sein bei lunaren Grundstückskäufen...
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Institut für Luft- und Weltraumrecht an der Uni Köln
UN-Tagung "Unispace III"
European Center for Space Law
International Institute for Air and Space Law in Leiden, Niederlande
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