Kritik an der Arbeit des Münchner Patentamts und an den Gesetzesvorhaben gab es zuletzt im Zusammenhang mit dem Brustkrebsgen BRCA 1. Die US-Firma Myriad hatte sich dieses Gen in München patentieren lassen. Obwohl das Unternehmen eigentlich nur ein Verfahren zur Diagnose von Brustkrebs entwickelt hatte, hält sie das Patent auf das gesamte Gen mit all seinen Funktionen, auch den noch unbekannten. Kritiker halten dieses für eine ungerechtfertige Option auf nicht selbst erbrachte Forschungsergebnisse. Imke Ide von der Umweltorganisation Greenpeace: "Auch wenn andere Firmen ein Diagnoseverfahren entwickeln, das auf das gleiche Gen zurückzuführen ist, wird die Firma Myriad daran verdienen, ohne dass sie jemals in diese Richtung geforscht hat, ohne dass sie Geld investiert hat, ohne dass sie jemals die Idee hatte, dass es diese Funktion des Genes gibt."
Diese Probleme wird wohl auch das neue Biopatentgesetz nicht lösen, zu dem heute die Sachverständigenanhörung vor dem Rechtsausschuss stattfand. Das geplante Gesetz setzt eine europäische Richtlinie um und hat deren Grundtenor übernommen: Gene können durch Patente kommerziell privatisiert werden. Das Europäische Patentamt argumentiert, dass DNA-Sequenzen aus Aminosäuren bestehen - mit einer typischen chemischen Zusammensetzung. Wer die Verbindung für eine Sequenz herausfindet, die eine praktische Anwendung erwarten lässt, erhält auch das Recht auf die Nutzung: das Patent. Kirchen, Ärzte und die Enquete-Kommission des Bundestags "Ethik und Recht der neuen Medizin" wenden ein: Gene werden allenfalls als etwas in der Natur vorhandenes entdeckt, sie sind aber keine patentierbare Erfindung.
[Quelle: Florian Hildebrandt]
Diese Probleme wird wohl auch das neue Biopatentgesetz nicht lösen, zu dem heute die Sachverständigenanhörung vor dem Rechtsausschuss stattfand. Das geplante Gesetz setzt eine europäische Richtlinie um und hat deren Grundtenor übernommen: Gene können durch Patente kommerziell privatisiert werden. Das Europäische Patentamt argumentiert, dass DNA-Sequenzen aus Aminosäuren bestehen - mit einer typischen chemischen Zusammensetzung. Wer die Verbindung für eine Sequenz herausfindet, die eine praktische Anwendung erwarten lässt, erhält auch das Recht auf die Nutzung: das Patent. Kirchen, Ärzte und die Enquete-Kommission des Bundestags "Ethik und Recht der neuen Medizin" wenden ein: Gene werden allenfalls als etwas in der Natur vorhandenes entdeckt, sie sind aber keine patentierbare Erfindung.
[Quelle: Florian Hildebrandt]