Seit dem 1. August 1999 müssen sich Absolventen von Weiterbildungskursen, die vom Arbeitsamt gefördert wurden, nicht mehr verpflichten, im Anschluss für mindestens drei Jahre in einem festen Job zu arbeiten. Die Neuregelung kommt besonders Studenten zugute, die nach dem Studium einen solchen Kurs nutzen wollen. Denn sie haben mangels früherer Tätigkeit meist keinen Anspruch auf eine Kostenübernahme und mussten nach der Fortbildung drei Jahre lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Auch wer sich nach der Fortbildung selbstständig machen will, profitiert von den Änderungen und kann sofort nach einer Weiterbildung sein Unternehmen starten. Bernd Buchheit, im Bundesarbeitsministerium zuständig für Weiterbildung, erklärt: "In einer Zeit, in der sich die Erwerbstätigkeit rasant entwickelt und zunehmend mehr Selbstständigkeit entsteht, ist es sinnvoll, jede Art von Tätigkeit - also auch die Selbstständigkeit zu fördern." Ein zweiter Grund für die Neuregelung sei die erhebliche Verwaltungsvereinfachung gewesen: "Bisher war das eine Beschäftigungsmaßnahme für Nürnberg." Die Arbeitslosenversicherung geht immer mehr in Richtung Beschäftigungsversicherung. Wer sich selbstständig macht, profitiert von diesem Trend auch an anderer Stelle, etwa beim Überbrückungsgeld, das vom Arbeitsamt in den ersten sechs Monaten der Selbstständigkeit als Zuschuss zum Lebensunterhalt in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt wird.
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Arbeitsamt
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
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