
Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Die Richter sprachen einigen klagenden Unternehmen Schadenersatz wegen überteuerter Girocard-Gebühren zu. Die Klagen mancher Konzerne blieben aber erfolglos, darunter die von Rossmann. Aus Sicht des Gerichts konnte die Drogeriemarkt-Kette nicht ausreichend darlegen, dass ihr ein Schaden entstanden sei.
Die Bankenverbände hatten von Händlern seit 1990 bei Kartenzahlungen eine einheitliche Summe in Höhe von 0,3 Prozent des jeweiligen Umsatzes verlangt, mindestens aber 8 Cent an Gebühren. Im Jahr 2014 wurde die Praxis auf Druck des Bundeskartellamts aufgegeben. Seither sind die Gebühren für Girocard-Zahlungen gesunken.
Diese Nachricht wurde am 02.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.