Bundeskabinett
Einsparungen bei Assistenzen für Kinder mit Behinderungen: Behindertenbeauftragter und Verbände üben Kritik

Die vom Bundeskabinett beschlossene Reform der Kinder- und Jugendhilfe stößt auf Kritik.

    Ein Junge im Rollstuhl und Kinder ohne Behinderung beim Sportunterricht in einer Turnhalle.
    Das Bundeskabinett hat die erste Stufe einer Reform der Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht. Sozialverbände warnen vor Nachteilen für Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf. (picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte)
    Der Sozialverband Deutschland verwies vor allem darauf, dass Schulassistenz künftig möglichst für mehrere Kinder als Gruppenangebot organisiert werden soll. Gemeinsame Assistenzangebote reichten aber für Kinder mit komplexen Behinderungen oft nicht aus, sagte Verbandschefin Engelmeier. Dabei geht es vor allem um seelische Behinderungen.
    Ähnlich äußerte sich auch der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Dusel. Er beklagte zudem, dass Zuständigkeiten auch in Zukunft nicht einheitlich geregelt seien, so dass es für Eltern etwa vom Wohnort abhänge, ob Leistungen erbracht würden oder nicht.
    Derzeit sind in erster Linie die Jugendämter für Kinder mit seelischen Behinderungen zuständig. Um junge Menschen mit körperlichen und intellektuellen Beeinträchtigungen kümmern sich die Sozialämter. In einer ersten Fassung des Gesetzentwurfs vom Frühjahr war eine Zusammenlegung vorgesehen. Laut der am Vormittag vom Kabinett verabschiedeten Variante bleiben aber die bisherigen Zuständigkeiten bestehen.
    Diese Nachricht wurde am 12.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.