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Einstweilige Niederlage für Microsoft im Browser-Streit

Im Monopolrechtsteit um den "Internet Explorer" hat der Softwaregigant Microsoft einen Rückschlag einstecken müssen. Nach einer Entscheidung eines US-Bundesrichters darf das Unternehmen Computerhersteller vorerst nicht mehr dazu verpflichten, den Web-Browser gemeinsam mit dem Betriebssystem Windows zu installieren.

Peter Welchering | 13.12.1997
    Mit dem Verdikt gab Richter Thomas Jackson der Klage des US-Justizministeriums indes nur teilweise statt. Zum einen ist das Bundling-Verbot zunächst bis zum 31. Mai 1998 befristet. Bis dahin soll ein Rechtsgutachten klären, ob die Microsoft-Strategie dauerhaft für unzulässig erklärt werden muß. Das Gericht wies außerdem die Forderung von Justizministerin Janet Reno zurück, die Gates-Company wegen eines Verstoßes gegen des Wettbewerbsrecht mit einer Geldstrafe von einer Million Dollar pro Tag zu belegen. Das Bundling selbst sei durch geltendes Recht durchaus gedeckt, befand Jackson. Der Harvardexperte Lawrence Lessig soll nun untersuchen, ob es sich bei dem Explorer um einen Bestandteil des Betriebssystems oder ein eigenständiges Programm handelt. Die vertragliche Verpflichtung zur gemeinsamen Installation mit Windows, das auf 90 Prozent aller PC läuft, verschafft Microsoft nach Ansicht der Kartellbehörden einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil. Das Unternehmen sieht Betriebssystem und Browser hingegen als untrennbar miteinander verknüpft. Die ohnehin fließenden Grenzen werden wohl durch den Plan Microsofts weiter verwischt werden, den Explorer künftig fest in Windows zu integrieren.