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Einzelhandel
Strauss steht vor der Insolvenz

In vielen Stadtteilen sind sie mit prägend für den Einzelhandel: die Filialen der Warenhauskette Strauss Innovation. Nun droht dem Unternehmen die Insolvenz.

    Der Schriftzug Strauss Innovation an einer Filiale in Düsseldorf.
    Innerhalb von drei Monaten kann die Insolvenz noch abgewendet werden (dpa / Martin Gerten)
    Strauss hat den Antrag auf Eröffnung eines sogenannten Schutzschirmverfahrens beim Amtsgericht Düsseldorf gestellt, wie ein Sprecher Justizbehörde mitteilte. Mit der Einsetzung des Kölner Anwalts Andreas Ringstmeier als Sachwalter kann das Unternehmen nun drei Monate lang unter Aufsicht, aber in Eigenregie versuchen, wirtschaftlich wieder auf die Beine zu kommen.
    Die Geschäfte blieben während der Zeit geöffnet, Garantie- und Gewährleistungsansprüche der Kunden bestünden fort, sagte ein Sprecher von Strauss. Klares Ziel sei es, das Einrichtungs- und Bekleidungsgeschäft mit 96 Filialen und rund 1400 Beschäftigten weiterzuführen. Nun gelte es, in Abstimmung mit Arbeitnehmervertretern und Sachwalter Ringstmeier ein Sanierungskonzept auszuarbeiten.
    Neue Ladenkonzepte
    Eine Reihe von Maßnahmen sei bereits ergriffen worden, führte der Sprecher aus. So gebe es Verbesserungen bei der Lieferkette und der Warenbefüllung in den Filialen. Außerdem sei ein neues Ladenkonzept zunächst in Berlin, Leipzig und Bergisch Gladbach eingeführt worden, das auf eine deutlichere Gliederung der Ladenlokale nach Themenbereichen wie Kleidung, Gartenmöbel und Hausrat abziele. Zu einem möglichen Personalabbau wollte sich der Sprecher nicht äußern.
    Ursache ist das Wetter
    Als Grund für die Misere der 1902 in Düsseldorf als Kaufhaus gegründeten Warenhauskette nannte er die ungünstige Wetterlage der letzten Monate. Der lange Winter 2012 sowie der nur kurze heiße Sommer und der bislang milde Winter hätten den Umsatz von Strauss Innovation wie den der ganzen Branche negativ beeinflusst.
    Im Schutzschirmverfahren, das erst seit knapp zwei Jahren in Kraft ist, wird die betroffene Firma vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger geschützt. Nach Ablauf der drei Monate kann ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, sofern das noch notwendig ist.