Samstag, 27. April 2024

OVG Münster
Entscheidung im AfD-Berufungsverfahren vertagt

Im Berufungsverfahren um die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen seine Entscheidung vertagt. Wie das Gericht in Münster nach dem zweiten Verhandlungstag mitteilte, steht ein Termin für die Fortsetzung noch nicht fest. Die mündliche Verhandlung war nach zahlreichen Anträgen der AfD mehrfach unterbrochen worden.

14.03.2024
    Verfahren der Alternative für Deutschland (AfD) gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Blick in den Gerichtssaal vor Beginn der Verhandlung. Die Richter des OVG sind eingetroffen, 12. März 2024.
    Im Oberverwaltungsgericht in Münster wird eine Entscheidung im Verfahren der AfD gegen die Bundesrepublik Deutschland vertagt. (IMAGO / Rüdiger Wölk)
    Die Partei wehrt sich gegen ein Urteil aus der Vorinstanz. Sie will unter anderem nachweisen, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz bei seiner Einschätzung auch auf Aussagen von sogenannten V-Leuten gestützt hat. Ein Vertreter des Verfassungsschutzes erklärte hingegen vor Gericht, die gesammelten Belege stammten hauptsächlich aus Reden und Social-Media-Beiträgen von AfD-Funktionären.
    Diese Nachricht wurde am 13.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.