Trotz Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidung
Entwurf für Klimaschutzprogramm der Bundesregierung: Geplante Maßnahmen reichen nicht aus

Die Bundesregierung muss Ende März ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen. Ein geleakter Entwurf aus dem SPD-geführten Umweltministerium zeigt: Vor allem das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 ist mit den bisher geplanten Maßnahmen kaum zu erreichen.

    Die Sonne geht hinter dem Kraftwerk Mehrum im Landkreis Peine auf.
    Die Treibhausgasemissionen in Deutschland sinken seit Jahren - allerdings nicht ausreichend, um die Klimaziele zu erreichen. (picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte)
    Der Entwurf liegt dem Deutschlandfunk vor. Verfehlt werden demnach auch weiterhin die Klimavorgaben im Verkehrs- und Gebäudebereich. Mit den derzeitigen klimapolitischen Instrumenten sei nicht absehbar, "dass in allen Sektoren die Transformation zur Treibhausgasneutralität gelingt", heißt es in dem Programm. Das Ziel der Klimaneutralität ‌im Jahr 2045 drohe verfehlt ​zu werden. Das wird bereits seit Längerem befürchtet.
    Etwas positiver fällt die Prognose für das Jahr 2030 aus. Hier wird von einem Rückgang der Treibhausgas-Emissionen um 63 Prozent gegenüber 1990 ausgegangen. "Damit ist das Ziel von ​65 ​Prozent grundsätzlich ​erreichbar."

    Umweltminister Schneider will Gebäudesanierungen stärker fördern

    Bundesumweltministerium schlägt in dem Entwurf unter anderem vor, die Förderung für den klimafreundlichen Heizungsaustausch zu erhöhen. So könnten Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro künftig 40 Prozent statt bisher 30 Prozent Kostenzuschuss erhalten. Zudem will Schneider mehr Jobs im "Klimahandwerk" schaffen und ein Methan-Messprogramm für Kühe wie in Neuseeland etablieren. Geprüft werden soll auch, ob die Mehrwertsteuer auf pflanzliche Produkte reduziert werden kann.

    Urteil: Bisheriges Klimaschutzprogramm reicht nicht aus

    Im Klimaschutzprogramm muss die Bundesregierung darlegen, wie sie die Klimaziele einhalten will. Ende Januar hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass das Programm aus dem Jahr 2023nachgeschärft werden muss. Denn insbesondere bei den Treibhausgasemissionen verbleibe eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen CO2. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe.
    Umweltstaatssekretär Flasbarth (SPD) sagte damals, nicht alle Ministerien hätten ausreichend geliefert. Spätestens mit dem Urteil müsse allen Beteiligten klar sein, "beim Klimaschutz kann man keine Abstriche machen".

    DUH kündigt neue Klage an

    Die Deutsche Umwelthilfe kündigte an, erneut zu klagen, sollte das finale Klimaschutzprogramm nicht deutlich ambitionierter ausfallen als der jetzt bekannt gewordene Entwurf.
    Das Klimaschutzprogramm von 2023 entstand noch unter alter Rechtslage, also dem Klimaschutzgesetz in einer früheren Fassung. Seit einer Reform des Gesetzes 2024 gibt es keine verbindlichen Ziele für die einzelnen Sektoren mehr. Auch wegen dieser Neuregelung haben sich Umweltverbände an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gewandt.
    Diese Nachricht wurde am 10.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.