
Die soziale Ungleichheit, die Ost-West-Debatte, die Frage der Leistungsgerechtigkeit, die Sicherung von Arbeitsplätzen: Die Diskussion um das Erbrecht und die Erbschaftsteuer hat viele Facetten, und die meisten sind direkt mit Fragen der Gerechtigkeit verknüpft.
Der Gesetzgeber hat das Problem nicht gelöst
Umfragen zeigen, dass sich Mehrheiten in Deutschland eine Reform der Erbschaftssteuer wünschen, nach der die Erben besonders großer Vermögen – und vor allem Betriebsvermögen – mehr beitragen. Wie zentral die Frage ist, wird auch daraus deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht sie nun zum wiederholten Mal diskutiert.
Erst 2014 hatten die Richter dem Gesetzgeber aufgegeben, gerade bei diesen besonders großen Erbschaften besonders hinzuschauen, jeden Einzelfall zu prüfen. Dass die Frage nun schon wieder in Karlsruhe gelandet ist, ist kein Wunder. Denn so, wie der Gesetzgeber reagiert hat auf die Forderungen der Verfassungshüter, wurde das Ziel nicht erreicht.
Je größer das Firmenerbe, desto geringer der Steuersatz
In der Realität gilt die Regel: Je größer das Firmenerbe, desto geringer der Steuersatz. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD könnte das selbst erkennen. Es wäre nicht nur Aufgabe der Politik, Gerechtigkeitsfragen selbst in die Hand zu nehmen, es wäre auch eine Chance, sich hier handlungsfähig zu zeigen.
Anknüpfungspunkte dafür gibt es. So liegt es zum Beispiel nicht auf der Hand, warum – vereinfacht gesagt – Erben von Familienunternehmen pauschal von großen Abschlägen profitieren. Auf solche Fragen sollte sich auch die CDU/CSU einlassen können, statt sich hinter den Verfassungsrichtern zu verstecken.
Es geht nicht um eine Neiddebatte
Dabei geht es nicht um eine Neiddebatte. Es ist völlig klar: Im Grundsatz ist es sachgerecht, dass Unternehmen nicht mit jedem großen Erbfall massive wirtschaftliche Einschnitte erleben. Das derzeitige Recht geht aber gar nicht vom Unternehmen aus, sondern von dem, der erbt. So können riesige Vermögen heruntergerechnet werden, zeitlich und auf mehrere Personen gestückelt, verschoben etwa in Familienstiftungen.
Das Ergebnis ist, dass praktisch jeder Erbe, jede Erbin eines solchen Unternehmens zu verschonen ist. Und das unabhängig davon, ob er oder sie sich überhaupt um das Unternehmen kümmert oder nur finanziellen Nutzen daraus zieht. 12 Prozent der Erben sind minderjährig – so zumindest in der Verhandlung der Beschwerdeführer. Man kann fragen, ob das zielgerecht Arbeitsplätze schafft.
Keine einfachen Antworten auf Gerechtigkeitsfragen
Die Antworten sind nicht einfach, erst recht nicht für ein Verfassungsgericht, das nur am Maßstab des Grundgesetzes entscheiden kann. Trotzdem gilt, vor allem für den Gesetzgeber: Nicht alles, was nicht einfach ist, sollte man lassen. In den Unionsparteien wird derzeit diskutiert über Leistungsfähigkeit und Gerechtigkeit. Die Koalition sollte die Frage angehen – spätestens nach dem Urteil aus Karlsruhe.

















