
Die Sorge um die wirtschaftliche Zukunft des Mittelstands steht auf der anderen Seite. Die Erbschaftsteuer ist seit über 100 Jahren politisch stark umstritten, da sie zentrale Konfliktlinien liberaler Gesellschaften berührt: das Verhältnis von Staat und Familie, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die Legitimität von Vermögen und politische Macht.
Trotz hoher ererbter Vermögen ist das Steueraufkommen aus Erbschaften gering, die Debatte darum ist jedoch symbolisch überfrachtet. Reformen gelten schon wegen der wachsenden Ungleichheit und begrenzten fiskalischen Spielräumen als notwendig, sind aber schwer durchsetzbar: Wirtschaftsverbände und bürgerliche Parteien warnen vor Gefahren für Unternehmen, linke Parteien fordern höhere Belastungen großer Vermögen.
Die emotional aufgeladene Auseinandersetzung steht allerdings im Missverhältnis zur begrenzten Wirkung der Steuer. Realistisch kann sie nur einen kleinen Beitrag zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben leisten und ein Signal verteilter Verantwortung senden.
Jens Beckert lehrt Soziologie an der Universität Köln und ist Direktor am Max‑Planck‑Institut für Gesellschaftsforschung. Seine Schwerpunkte sind die soziale Einbettung der Wirtschaft, die Soziologie des Marktes sowie die Klimasoziologie. Für seine Forschungen erhielt Jens Beckert 2018 den Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Preis. Mit Imaginierte Zukunft: Fiktionale Erwartungen und die Dynamik des Kapitalismus hat er im selben Jahr ein wichtiges Grundlagenwerk vorgelegt. Sein jüngstes Buch Verkaufte Zukunft – Warum der Kampf gegen den Klimawandel zu scheitern droht (2024) war nominiert für den Deutschen Sachbuchpreis und den Preis der Leipziger Buchmesse.
Jedes Jahr wird in Deutschland Vermögen in gewaltigem Umfang weitergereicht. Rund 400 Milliarden Euro wechseln durch Erbschaften und Schenkungen den Besitzer – fast so viel wie ein kompletter Bundeshaushalt oder etwa ein Fünftel des gesamten Börsenwerts aller DAX-Unternehmen. Im Durchschnitt beträgt eine Erbschaft 85.000 Euro, Tendenz steigend. Zugleich erbt die Hälfte der Menschen nichts.
Was lange als privates Familienereignis galt, rückt seit den frühen 2000er Jahren auch ins Zentrum gesellschaftlicher Debatten. Mit dem Tod der Aufbaugeneration kam der Begriff der „Erbengesellschaft“ auf – als Hinweis darauf, dass dieses große Weiterreichen mehr ist als eine private Angelegenheit, nämlich ein auch für die gesellschaftliche Ordnung relevantes Thema.
Doch zunächst einmal sind Erbschaften tatsächlich ein individuelles oder familiales Ereignis. Nach dem Tod eines Menschen muss bestimmt werden, wem zukünftig die Eigentumsrechte an den hinterlassenen Vermögenswerten zukommen. In der Regel erben die Familienangehörigen, vor allem der überlebende Ehepartner und die Kinder. Wer erbt, kann sich glücklich schätzen, sein Vermögen zu mehren. Sei es die elterliche Wohnung, sei es ein Sparkonto oder ein Aktiendepot, seien es Schmuckstücke oder Kunstwerke oder – in manchen Fällen – sogar Anteile an einem Unternehmen mit vielen hundert Mitarbeitern; mit der Erbschaft steigt das eigene Vermögen, und zwar ohne dass diese Werte vom Erben zuvor selbst erwirtschaftet werden mussten.
Doch dieser Zugewinn erweckt auch die Begehrlichkeit des Staates, der die Erbschaft mit einer Steuer belegt. Diese Steuer ist in Artikel 14 des Grundgesetzes, dem Eigentumsartikel, verankert und im Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz in ihrer konkreten Ausgestaltung geregelt. Fiskalisch ist die Erbschaftsteuer wenig bedeutend. Die Länder nehmen daraus insgesamt pro Jahr etwa 12 Milliarden Euro ein. Das entspricht ungefähr einem Prozent der gesamten Steuereinnahmen in Deutschland und deutlich weniger etwa als die 15 Milliarden Euro, die der Staat mit der Besteuerung von Tabakwaren erlangt. Bezogen auf das geschätzte jährliche Erbvolumen von 400 Milliarden Euro werden Erbschaften im Durchschnitt mit nur 2,5 Prozent besteuert. Aufgrund von Freibeträgen und steuerlichen Bewertungsregeln wird nur etwa jeder zehnte Erbe zur Erbschaftsteuer herangezogen.
Trotz oder auch gerade wegen der geringen Bedeutung für den Staatshaushalt wird die Besteuerung von Erbschaften seit Einführung der Erbschaftsteuer vor genau 120 Jahren immer wieder Gegenstand politischer Auseinandersetzungen. In den letzten Jahrzehnten wurden diese Fehden wiederholt vor dem Bundesverfassungsgericht ausgetragen, das sich seit den 1990er Jahren mehrfach mit der Steuer befasste. Dabei geht es weniger um die prinzipielle Zulässigkeit der Steuer als um deren konkrete Ausgestaltung.
Gerade hat die SPD einen Vorschlag zur Reform der Erbschaftsteuer sowohl für das Vererben von Unternehmen, als auch normale Vermögen. Vor diesem Hintergrund ist es besonders interessant, dass dieses Jahr ein neues Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer erwartet wird. Im Mittelpunkt steht dabei eine zunächst technisch anmutende Frage: Ist es mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, wenn verschiedene Vermögensarten steuerlich ungleich behandelt werden? Wer ein Depot mit Aktien und Anleihen erbt, muss es nach dem Börsenwert zum Stichtag des Todes versteuern. Wird hingegen eine Immobilie geerbt, wird ihr Wert nach dem steuerlichen Bewertungsverfahren festgelegt und liegt im Schnitt 20 bis 30 Prozent unter dem Verkehrswert. Wer schließlich Betriebsvermögen erbt – das betrifft nur rund zwei bis drei Prozent der Erben –, ist häufig weitgehend oder vollständig von der Steuer befreit, sofern der Betrieb fortgeführt wird und die Steuer nicht aus dem Privatvermögen beglichen werden kann. Diese Privilegierung soll verhindern, dass Unternehmen verkauft oder Investitionen zurückgestellt werden müssen. In der Regel bestehen aber gerade die größten Erbschaften vornehmlich aus Betriebsvermögen. Das heißt: Ausgerechnet diejenigen, die sehr große Vermögen erben, zahlen oft keine oder nur eine sehr geringe Erbschaftsteuer. Die Frage der steuerlichen Gleichbehandlung liegt auf der Hand.
Doch ohne dass dies explizit gerichtlich verhandelt würde, geht es in den Auseinandersetzungen zur Erbschaftsteuer zugleich um mehr. Inwiefern sollen gerade große Vermögen und die damit verbundene soziale Ungleichheit von Generation zu Generation weitergetragen werden? Welche Rolle soll die Vererbung von Vermögen in unserer Leistungsgesellschaft spielen? Inwiefern ist durch Erbschaft begründete soziale Ungleichheit gerechtfertigt? Die Vermögensvererbung berührt grundsätzliche Fragen des normativen Selbstverständnisses unserer Gesellschaft und auch ihres sozialen und wirtschaftlichen Funktionierens. Wer die Vehemenz der Debatten verstehen will, muss die Vermögensvererbung im Kontext unserer Gesellschaftsordnung betrachten.
Dabei lassen sich vier Gesichtspunkte unterscheiden, die nicht nur einzeln betrachtet durch erhebliche Widersprüche geprägt sind, sondern die auch miteinander in Konflikt stehen. Die Besteuerung von Erbschaften berührt erstens unser Verständnis von Familie sowie unsere Sichtweise auf das Verhältnis von Staat und Familie. Zweitens hat die Erbschaftsbesteuerung etwas zu tun mit dem normativen Selbstverständnis unserer Gesellschaft als einer Leistungsgesellschaft. Drittens haben die Regelungen des Erbrechts und des Erbschaftsteuerrechts erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Und schließlich betrifft die Vermögensvererbung – und hier insbesondere die Zusammenballung riesiger Vermögen und deren Vererbung über die Generationen – die Funktionsweise demokratischer Prozesse. Es lohnt sich, diese vier Aspekte im Einzelnen zu beleuchten.
Punkt eins: Beginnen wir mit der Familie. Wie bereits erwähnt, ist die Vermögensvererbung zunächst einmal eine Handlung innerhalb der Familie. Ich lasse hier mal außen vor, dass Erbschaften natürlich auch an Personen gehen können, zu denen kein Verwandtschaftsverhältnis besteht, oder auch an gemeinnützige Organisationen. Obwohl dies eine gewisse Rolle spielt, finden doch die meisten Erbschaftsbeziehungen innerhalb der Familie statt. Hier ist die Vermögensvererbung ein ganz wichtiger Ausdruck familialer Solidarität. Wenn Eltern ihren Kindern ein Erbe hinterlassen, so zeigen sie hierin die Verbundenheit mit ihren Kindern. Die Beziehungen innerhalb der Familie können durch Schenkungen oder die Erwartung einer Erbschaft gestärkt werden. Vor allem Konservative haben in Debatten zur Erbschaftsbesteuerung die Vermögensvererbung immer wieder mit diesem Argument verteidigt. Die Besteuerung von Erbschaften laufe der Solidarität innerhalb der Familie zuwider und widerspreche dem „Familiensinn.“
Doch ist es mit der Stärkung des familialen Zusammenhalts durch Vermögensvererbung nicht so einfach. Denn neben Scheidungen sind Erbschaften zugleich auch der größte Zankapfel in Familien. Das erfährt man nicht nur aus Gesprächen im eigenen sozialen Umfeld, sondern auch bei der Zeitungslektüre, wenn etwa über erbitterte Auseinandersetzungen um die Erbschaft superreicher Vermögensbesitzer berichtet wird. Es geht hier nicht darum, Beförderung und Beschädigung von Familienbeziehungen durch Erbschaften gegeneinander aufzurechnen. Auf die Rolle von Erbschaften sowohl für den familialen Zusammenhalt als auch als Quelle des Streits innerhalb von Familien hinzuweisen, soll vielmehr helfen, die widersprüchlichen Wirkungen von Erbschaften in den Blick zu bekommen und dadurch auch die Konflikthaftigkeit der Debatten um die Besteuerung von Erbschaften.
Die Verweise auf die Familie müssen dabei auch im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen betrachtet werden. Das Argument, die Erbschaftsteuer würde den Familiensinn beschädigen, zielt nicht nur auf die Ausgestaltung der innerfamilialen Beziehungen, sondern gerade auch auf die Gestaltung des Verhältnisses zwischen Staat und Familie. Konservative wollten den Staat so weit wie möglich aus der Sphäre der Familie heraushalten. Damit gerieten sie jedoch zunehmend in die Defensive. Die Sozialdemokraten konterten im frühen 20. Jahrhundert, der Staat übernehme in der modernen Gesellschaft viele Aufgaben von der Familie und brauche entsprechende Steuereinnahmen, um diese erfüllen zu können. Staatliche Gesundheitsfürsorge, Bildung oder Fürsorge im Alter müssten finanziert werden, wohingegen die Familie von solchen fürsorgerischen Aufgaben in der modernen Industriegesellschaft entlastet werde.
Dies spannt auch einen interessanten Bogen zu aktuellen Kontroversen um die Besteuerung von Erbschaften. Denn beobachten lässt sich heute häufig eine ablehnende Haltung zur Erbschaftsteuer auch in der oberen Mittelschicht. Und eine Erklärung hierfür liegt in der sich erneut verändernden Rolle des Staates. Das staatliche Sicherheitsnetz wird als zunehmend löchrig empfunden; Lebensrisiken müssen wieder stärker individuell getragen werden, etwa die Pflege im Alter, die Ausbildung von Kindern und Enkeln oder die hinreichende Versorgung mit Wohnraum. In dieser Situation erlangt familiale Solidarität erneut einen höheren Stellenwert – gewissermaßen als Ersatz für den zurückgehenden staatlichen Schutz. Das eigene Vermögen und dessen mögliche Übertragung an die Kinder wird als Versicherung innerhalb der Familie betrachtet. Die Erbschaftsteuer erscheint dann als staatliche Bedrohung dieses Schutzes – und wird abgelehnt. Dies gilt, obwohl ein solcher privater Versicherungsmechanismus durch die Familie für die meisten Menschen angesichts ihrer tatsächlichen Vermögensverhältnisse weitgehend eine Illusion bleiben muss.
Kommen wir zu Punkt zwei: Die Besteuerung von Erbschaften ist auch deshalb so umkämpft, weil in ihr zentrale normative Prinzipien moderner Gesellschaften miteinander in Widerspruch geraten. Moderne Gesellschaften verstehen sich als Leistungsgesellschaften, in denen soziale Ungleichheit nur dann als gerechtfertigt erscheint, wenn sie auf unterschiedlichen Leistungsbeiträgen beruht. Nur wer viel leistet, soll auch viel haben. Dabei muss die Chancengleichheit gewahrt sein. Erbschaften sind aber leistungsfrei erlangte Vermögen, sie sind unverdientes Vermögen, das zu ungleichen Startchancen führt und damit Prinzipien der Leistungsgesellschaft widerspricht. Selbst für liberale Philosophen wie John Stuart Mill war dies im 19. Jahrhundert Grund genug, sich für eine enge Begrenzung der Vermögensvererbung auszusprechen.
Wie wirkmächtig die Erzählung der Leistungsgesellschaft ist, wird erkennbar, wenn selbst vermögende Unternehmenserben ihren ererbten Reichtum mit dem Argument rechtfertigen, sie seien Investoren oder auch: Die Verwaltung des geerbten Vermögens sei schließlich eine Leistung. Für unverdientes Vermögen ist in der Leistungsgesellschaft selbst bei reichen Erben kein Platz. Es bedarf einer Erzählung, die Erbschaften mit den Prinzipien der Leistungsgesellschaft vereinbar erscheinen lässt. Wenn auf den Widerspruch zwischen Erbschaft und Leistungsprinzip hingewiesen wird, halten Liberale aber auch ein weiteres Argument parat: Das Privateigentum umfasse eben auch das Recht, über die Weitergabe des eigenen Vermögens von Todes wegen frei zu entscheiden.
Drittens geht es bei den Auseinandersetzungen um die Folgen der Besteuerung von Erbschaften für die Wirtschaft. Wenn das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der privilegierten Bewertung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer entscheidet, dann geht es um genau diesen Punkt. Und es ist auch der Aspekt, der heute im Zentrum der meisten politischen Kontroversen um die Erbschaftsbesteuerung steht. So auch jüngst beim Vorschlag der SPD, den Freibetrag für Unternehmensvererbungen auf fünf Millionen Euro festzulegen. Behindert die Besteuerung von Betriebsvermögen beim Übergang auf die nächste Generation die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und gefährdet sie dadurch Arbeitsplätze? Eine Wirtschaft kann nur leistungsfähig sein, wenn die Unternehmen den Tod ihrer Eigentümer überstehen können. Dafür brauchen sie die Kontinuität ihrer Kapitalausstattung. Ökonomisch betrachtet erhöht die Besteuerung von Betriebsvermögen die Kapitalkosten von Unternehmen und schmälert damit Investitionsspielräume und Gewinne. Dies spricht wirtschaftlich gegen die Erbschaftsbesteuerung, weshalb viele Ökonomen, angefangen bei Adam Smith, die Steuer ablehnten.
Doch so einfach ist der Zusammenhang nicht. Zum einen stellt sich die grundsätzliche Frage, ob jede Form der Besteuerung tatsächlich schädlich ist – ob eine Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen sich nicht so ausgestalten lässt, dass der Unternehmensfortbestand ungefährdet bleibt. Etwa, indem die Steuer über viele Jahre gestreckt wird und der Staat sie stundet. Oder indem neue Anteilseigner hinzugeholt werden, die weiteres Kapital in das Unternehmen einbringen. Wissenschaftliche Beratungsgremien wie der Beirat beim Bundesfinanzministerium und zuletzt auch der Sachverständigenrat der Wirtschaftsweisen widersprechen der pauschalen Annahme, eine Besteuerung von Betriebsvermögen gefährde Arbeitsplätze. Entscheidend ist vielmehr die konkrete Ausgestaltung der Steuer.
Und dann müssen auch die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Weitergabe von Unternehmensverantwortung in der Familie Berücksichtigung finden. Es ist ja keineswegs ausgemacht, dass die erbenden Sprösslinge auch gute Unternehmenslenker sind. Außerdem lässt eine Wirtschaft, die das Kapital über Generationen immer weiter zusammenballt, den Unternehmergeist sowohl bei Erben als auch bei Nichterben erlahmen. Die Erben fragen sich, warum sich weiter anstrengen, wo ein Leben ohne Mangel doch auch ohne weiteres Streben möglich ist? Und diejenigen, die bei der Erbschaftsverteilung leer ausgehen, wenden sich ab, weil sie sich angesichts ungleicher Startbedingungen von vorneherein als chancenlos sehen. Soziale Schließung durch die dynastische Konzentration von Vermögen wird nicht nur als ungerecht erlebt, sondern hat negative wirtschaftliche Folgen. Dass die Verteilung von Kapital über die Geburtslotterie volkswirtschaftlich effizient ist, lässt sich daher trefflich bestreiten.
Schließlich zu Punkt vier: Die Besteuerung von Erbschaften ist so heftig umstritten, weil Vermögensvererbung mit Fragen der demokratischen Ordnung verbunden ist. Dabei geht es nicht nur um Erbschaften, sondern um die Zusammenballung großer Vermögen in der Hand Einzelner, die ihre Macht einsetzen können, um für ihre Interessen politisches Gehör zu finden. Erbschaften spielen hierfür eine Rolle, weil bestehende Machtkonzentration durch Vermögensvererbung dynastisch fortgesetzt wird – und umgekehrt eine Erbschaftsteuer diese Machtkonzentration beim Generationenübergang wieder verringern könnte.
Betrachtet man Debatten zur Vermögensvererbung, kann man sehen, dass das Argument der Gefährdung der Demokratie durch dynastischen Reichtum vor allem in den Vereinigten Staaten eine wichtige Rolle spielte. Das lässt sich historisch erklären. Die politische Ordnung der USA konstituierte sich im 18. Jahrhundert ja gerade gegen die europäischen Gesellschaftsordnungen mit ihren Privilegien für den Adel. Das Ideal war eine Gesellschaft von Kleineigentümern, die demokratisch und mit gleichem Gewicht über die Geschicke des Gemeinwesens bestimmen sollten. Nun lässt sich trefflich bestreiten, dass die USA diesem Ideal jemals auch nur nahegekommen sind; feststeht, dass dynastischer Reichtum als unamerikanisch gebrandmarkt wurde und als potentielle Gefahr für die Demokratie. Schon im frühen 20. Jahrhundert und bis heute wird politisch argumentiert, die Erbschaftsteuer sei notwendig, um den Auswüchsen der Macht des Geldes Einhalt zu gebieten.
Tatsächlich kann man die Auffassung teilen, dass die Beeinflussung politischer Meinungsbildung durch große Vermögen ein erhebliches Problem für demokratische Ordnungen darstellt. Allerdings muss man daraus nicht auch schließen, die Erbschaftsteuer sei ein geeignetes Mittel, dieses Problems Herr zu werden. Zum einen sind viele große Vermögen ja gar nicht geerbt, sondern selbst erwirtschaftet. Zum anderen müsste man Vermögensunterschiede in radikaler Weise nivellieren, wollte man einen ungefähren Ausgleich politischer Einflussmöglichkeiten herstellen. Das ist nicht realistisch und wohl auch nicht wünschenswert. Der Einfluss des großen Geldes auf die politische Willensbildung lässt sich, wenn überhaupt, im Wahlrecht und den Bestimmungen zum Lobbyismus regulieren und nicht im Erbschaftsteuerrecht. Doch klar ist ebenso, dass die Vermögensvererbung ein dynastisches Moment gesellschaftlicher Ungleichheit begründet, das auch politisch relevant ist.
Familie, soziale Gerechtigkeit, Wirtschaft und Demokratie – all diese gewichtigen Themen schwingen also mit, wenn über die Besteuerung von Erbschaften diskutiert wird. Es geht bei den Debatten immer um schweres Geschütz und um ganz widersprüchliche Effekte, die sich mit der Besteuerung von Erbschaften verbinden lassen. Dies erklärt die Leidenschaft und Ruhelosigkeit dieser Debatte, die nicht nur heute zu beobachten ist, sondern unsere Gesellschaft seit 150 Jahren begleitet.
Überraschend ist dabei, dass Vermögensvererbung und Erbschaftsteuer vornehmlich ein Thema innerhalb des Liberalismus ist. Denn die Sozialdemokraten waren an dieser Steuer nie besonders interessiert; ihnen ging es um die Finanzierung des Sozialstaats, wofür es einer starken Wirtschaft bedarf und der Umverteilung von Markteinkommen. Für sie gab es keinen besonderen Grund, weshalb die notwendigen Steuereinnahmen ausgerechnet mit der Besteuerung von Erbschaften erzielt werden müssten. Nicht Chancengleichheit, sondern soziale Gerechtigkeit war das sozialdemokratische Credo, also die Ermöglichung würdevoller Lebensbedingungen für alle Gesellschaftsmitglieder. Für die Konservativen war die Sache ebenfalls klar, sie wollten den Staat aus den Familienbeziehungen heraushalten und lehnten die Besteuerung von Erbschaften deshalb grundsätzlich ab.
Für die Liberalen hingegen ist die Vermögensvererbung ein Stachel, mit dem sie nur schwer umgehen können. Einerseits setzen sie auf Chancengleichheit, das Leistungsprinzip und offene Wettbewerbsmärkte, die jedoch durch Vermögenskonzentration behindert werden. Daher finden sich in der liberalen politischen Philosophie eine Vielzahl von Autoren, die sich für die radikale Begrenzung der Vermögensvererbung aussprachen. Und auch in der Programmatik liberaler Parteien findet sich dies; zuletzt in den Freiburger Thesen der FDP, die Anfang der 1970er Jahre eine Begrenzung von Erbschaften auf fünf Millionen D‑Mark forderte – das entspricht heute ungefähr sieben Millionen Euro.
Aber das ist nur die eine Seite des Liberalismus. Die andere besteht in der Hervorhebung privater Eigentumsrechte, in die der Staat nicht eingreifen darf. Auch für diese Position finden sich unter liberalen und libertären Philosophen und Sozialwissenschaftlern eine Vielzahl von Vertretern. Ein Beispiel ist der Wirtschaftswissenschaftler Milton Friedman, der eine Korrektur der Vermögensverteilung durch Erbschaftsbesteuerung mit dem Verweis ablehnte, dass es ja noch viele andere Ungleichheiten von Geburt gäbe, denen sich aber nicht durch Reformen begegnen ließe. Warum also gerade bei den Vermögen eingreifen? Beide Positionen lassen sich schlüssig aus liberalem Denken herleiten, doch stehen sie jeweils zugleich auch im Widerspruch zu jeweils anderen liberalen Prinzipien. Aus diesem Grund ist die Vermögensvererbung für den Liberalismus ein ständiges Thema, das sich nicht abschließen lässt.
Wenn sich das Bundesverfassungsgericht mit der Erbschaftsteuer befasst, dann schwingen in der öffentlichen Diskussion all diese Themen mit. Doch wie hat sich vor diesem Hintergrund die Besteuerung in Deutschland entwickelt?
Die Erbschaftsteuer wurde 1906 auf Reichsebene eingeführt und unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg weiter ausgebaut. Sie entstand in einer Zeit, die von Aufrüstung und Krieg, vom Ausbau staatlicher Daseinsfürsorge und von einer starken Arbeiterbewegung geprägt war. Ihre Verfestigung nach 1918 hing entsprechend mit den Solidaritätsansprüchen der Kriegsteilnehmer, dem wachsenden Finanzierungsbedarf des Staates und dem politischen Kräftegleichgewicht zusammen. Ähnliche Zusammenhänge lassen sich auch in vielen anderen Ländern beobachten.
Politisch ruhig wurde es um die Erbschaftsteuer nach dem Zweiten Weltkrieg, einer Zeit, die sich durch hohes Wachstum und dadurch ermöglichte Verteilungsspielräume auszeichnete. Das Geldvermögen war durch Krieg und die vorhergehende Wirtschafts- und Finanzkrise stark dezimiert, die Zerstörungen machten massive Wiederaufbauarbeiten an der Infrastruktur erforderlich und die Steuer wurde gemeinhin als Teil des progressiven Steuersystems der sozialen Marktwirtschaft akzeptiert.
Erst ab den 1970er Jahren geriet die Erbschaftsteuer wieder stärker in die politische Debatte. Zunächst ging es unter sozialliberalen Vorzeichen um ihre Erhöhung, ab dem Ende der 1970er Jahre dann um ihre schrittweise Verringerung. Dies geschah im Zuge einer marktliberalen Wirtschaftspolitik und einer veränderten Machtbalance, die durch industriellen Wandel, Globalisierung und Deregulierung und damit durch die wachsende strukturelle Macht von Unternehmen geprägt war. Seit den 1980er Jahren wurden in Deutschland insbesondere die Erbschaftsteuern auf Betriebsvermögen reduziert. In anderen Ländern, etwa in Schweden und Neuseeland, wurde die Steuer sogar vollständig abgeschafft.
Es könnte nun gleichwohl sein, dass wir derzeit in eine neue Phase der Erbschaftsbesteuerung eintreten, in der die Einnahmen aus dieser Steuer wieder erhöht werden. Hierfür lassen sich einige Anhaltspunkte anführen, jenseits des Vorstoßes der SPD. Dafür spricht nämlich der enorme öffentliche Investitionsbedarf, der sich absehbar nicht über immer weitere Verschuldung finanzieren lässt. Die Art der Aufgaben erinnert dabei an die Situation vor dem Ersten Weltkrieg. Damals wie heute geht es um die Finanzierung von Rüstungsausgaben. Und damals wie heute mussten hohe Ausgaben in die öffentliche Infrastruktur getätigt werden. Damals im Zusammenhang mit Industrialisierung und Urbanisierung, heute um Straßen, Bahnschienen und Schulen in großen Teilen zu erneuern.
Dieser fiskalische Bedarf trifft nun auf eine Situation, in der das Volumen des vererbten Vermögens immer weiter ansteigt und zugleich nur in Höhe von ungefähr 2,5 Prozent besteuert wird. Es erscheint durchaus möglich, die Erbschaftsteuer für große Vermögen zu erhöhen, ohne dass dies volkswirtschaftlich nachteilig wäre. Hierauf weisen Expertengremien ja immer wieder hin. Diese Situation lässt den Blick der Politik wieder stärker auf Erbschaften als eine ausbaufähige Fiskalquelle fallen.
Hinzu kommt, dass die ausufernde Vermögensungleichheit zunehmend auch politisch als Problem wahrgenommen wird, nicht nur links der Mitte, sondern selbst in Teilen der CDU. Die Parteien reagieren auf eine wachsende Besorgnis, dass das für ein demokratisches Gemeinwesen notwendige Maß an Chancengleichheit erodiert: Vermögenszuwächse finden vor allem an der Spitze statt, während die untere Hälfte der Bevölkerung nahezu kein Vermögen besitzt. Und in Ostdeutschland liegen Erbschaften im Durchschnitt etwa um die Hälfte niedriger als im Westen. Daraus erwachsen lauter werdende Forderungen, Vermögensungleichheit einzudämmen.
Diese Entwicklungen sprechen dafür, dass erneut Bewegung in die Erbschaftsbesteuerung kommen könnte. Das anstehende Urteil aus Karlsruhe könnte dazu den politischen Anlass geben.
Entgegen steht dem allerdings die erhebliche instrumentelle und strukturelle Macht der Eigentümer großer Vermögen. Argumente, dass die Wettbewerbsposition von Unternehmen durch eine höhere Erbschaftsbesteuerung auf Betriebsvermögen geschwächt würde, erhalten in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten besonders hohes Gewicht. Und die Reichen haben starke Lobbyverbände, mittels derer sie auf den politischen Prozess der Reform der Erbschaftsteuer Einfluss nehmen.
Neben der Behauptung ökonomischer Risiken und dem Lobbyismus liegt eine weitere politische Hürde für die Reform der Erbschaftsteuer in der emotionalen Aufladung des Themas, in der Vorstellung, bei der Erbschaftsteuer gehe es um einen Angriff auf Familie, Eigentum oder wirtschaftliche Vernunft. Tatsächlich sind sowohl die in der Debatte geäußerten Befürchtungen der Gegner der Steuer wie auch die Erwartungen der Befürworter hoffnungslos überzogen. Es geht ja nicht um konfiskatorische Eingriffe, sondern um Korrekturen, die so gestaltet werden können, dass sie Unternehmen nicht destabilisieren und familiale Solidarität nicht infrage stellen. Zugleich wäre es naiv zu glauben, soziale Ungleichheit ließe sich durch eine Reform der Erbschaftsteuer grundsätzlich beheben. Realistisch ist ein begrenzter fiskalischer Beitrag und ein politisches Signal, das von einer Erhöhung der Erbschaftsteuer ausginge. Ein Signal dafür, dass Herkunft nicht vollständig über Lebenschancen entscheiden soll und dass auch hohe Vermögen beim großen Weiterreichen einen Teil der Verantwortung für das Gemeinwesen tragen.


















