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Erbschaftssteuer
Karlsruhe kippt Steuerprivilegien

Die massiven Steuerprivilegien für Firmenerben verstoßen in ihrer derzeitigen Form gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Gesetzgeber müsse mehrere Ausnahmeregelungen bis zum 30. Juni 2016 abschaffen, bis dahin seien die Vorschriften weiter anwendbar.