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Erbschaftssteuer
Banger Blick nach Karlsruhe

Dürfen Firmenerben weiterhin Vergünstigungen bei der Erbschaftssteuer genießen oder verstoßen sie gegen das Grundgesetz? Darüber urteilt heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Besitzer von Familienunternehmen fürchten um ihre Existenz.

Von Michael Brandt | 17.12.2014
    Das Foto vom Mittwoch (24.11.2010) zeigt die Roben der Richter des Ersten Senats sowie ein Richterbarett beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe während der Urteilsverkündung zum Gentechnikgesetz.
    Stellen die Bundesverfassungsregeln die Verschonungsregeln in Frage? (Uli Deck dpa/lsw)
    Die Firma Esta in Ulm auf der Schwäbischen Alb stellt Hochleistungsentlüftungsanlagen her. Wo immer am Arbeitsplatz Rauch oder Staub entsteht, kann der mit Anlagen aus Ulm abtransportiert und unschädlich gemacht werden
    "Wir haben unserer Filteranlagen grundsätzlich so ausgestattet, dass sie regenerativ sind, keine Wegwerffilter, die ja viel Abfall erzeugen."
    High-Tech-Filter also, denn sonst hätten die Anlagen Made in Germany kaum Chancen auf dem Markt. Gegründet wurde die Firma 1972 von Günter Kulitz, dem Vater des heutigen Inhabers Peter Kulitz, der die Geschäfte nach dem Tod seines Vaters übernahm: "Ich habe 1997 übernommen."
    Peter Kulitz ist Anfang 60, ans Aufhören denkt er natürlich noch lange nicht, aber immerhin Gedanken macht er sich schon, wie es eines Tages weitergehen könnte. Das Gute: Er hat fünf erwachsene Kinder: "Wobei man nicht weiß, wer da die Nachfolge antreten wird. Es ist ja auch immer die Frage: Sind sie geeignet und wollen sie, wenn der Druck hoch wird?"
    Und deshalb hat er nicht getan, was viele Familienunternehmer seiner Generation in den vergangenen Monaten gemacht haben: Das Unternehmen an den designierten Nachfolger übergeben, denn noch ist das mit der gültigen Erbschaftssteuerregelung recht gut möglich.
    "Überlebenswichtige" Verschonungsregelungen
    Um den Mittelstand und Unternehmen wie das von Kulitz beim Generationenwechsel nicht zu gefährden, gibt es bei der Erhebung von Erbschaftssteuer sogenannte Verschonungsregelungen für Betriebe. Und die sind, wie Brun-Hagen Hennerkes, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen sagt, überlebenswichtig: "Die Verschonungsregelungen in ihrer Gänze sind für den Standort Deutschland ausschlaggebend."
    Wenn der Nachfolger in einem Betrieb die Arbeitsplätze mindestens fünf Jahre erhält, wird die Steuer nur auf 15 Prozent des Betriebsvermögens angerechnet, wenn die Arbeitsplätze sieben Jahre erhalten bleiben, fällt sie sogar ganz weg. Der Gedanke dabei ist, dass ein Betrieb, indem er Arbeitsplätze schafft, dem Allgemeinwohl dient - und aus der Perspektive der Betriebe geht es darum, die wirtschaftliche Existenz bei der Übergabe an den Nachfolger nicht zu schwächen. Denn wenn das geschähe, so Peter Kulitz, der im Ehrenamt Vorsitzender des baden-württembergische Industrie- und Handelskammertages ist, "dann können wir praktisch schließen, weil wir dieses Geld, das uns entzogen wird, nicht mehr haben, um es zu investieren".
    Und die Frage der Steuergerechtigkeit?
    Das ist die eine Seite. Das Problem auf der anderen Seite: die Steuergerechtigkeit, der Gleichheitsgrundsatz bei der Besteuerung. Denn erstens ist nach Auffassung der Richter des Bundesfinanzhofes möglich, die derzeitige Regelung mit guten Beratern so auszulegen, dass die Erbschaftssteuer häufig ganz umgangen werden kann, so dass die Betriebsnachfolger im Vergleich zu Privaterben bevorzugt würden. Zweitens bestehe Missbrauchsgefahr, indem Privatvermögen kurzfristig zu Betriebsvermögen gemacht werde, um die Erbschaftssteuer zu umgehen.
    Die Mittelständler sehen das zwar das grundsätzlich anders, aber Brun-Hagen Hennerkes von der Stiftung Familienunternehmen räumt ein, dass Gleichheit ein Thema sei und insofern gewisse Änderungen der Erbschaftssteuer nicht auszuschließen seien.
    "Da kann durchaus das Bundesverfassungsgericht einzelne Voraussetzungen der heutigen Verschonungsregelungen in Frage stellen. Entscheidend wird dann sein, welcher Korridor für den Gesetzgeber geöffnet wird, mit der er die Gesamtsteuerbelastung auf andere Weise kompensieren kann."
    Andererseits aber weist er darauf hin, dass die Familienunternehmen das Rückgrat der baden-württembergischen und der deutschen Wirtschaft seien, und sie deshalb den Schutz der Politik bräuchten.