Die Praxis hat gezeigt, dass das gesamte Verfahren deutlich beschleunigt wird. Deshalb nun auch der Entschluss des Fakultätsrates, dieses Verfahren auf die Promotion anzuwenden. Eine' kumulative Promotion' kann beantragen, wer drei wissenschaftliche Publikationen in angesehenen wissenschaftlichen Zeitungen vorweisen kann. In mindestens einer muss er als Erstautor ausgewiesen sein. Erhalten bleibt die Disputation. Die Vorteile liegen für Professor Wauer auf der Hand. Die Ergebnisse der Untersuchungen können früher wissenschaftlich genutzt werden. Zweiter Vorteil: das aufwendige Begutachtungssystem entfällt, da die Arbeiten bereits von den Gutachtern in den Wissenschaftsverlagen genau überprüft wurden. Drittens erhoffen sich der Promotionsausschuss, dass dieses Verfahren auch deutlich die Qualität der Arbeit verbessert und sich positiv auf den Altersdurchschnitt der Promovenden auswirkt.
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Das Charité in Berlin
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