
Seit der Gesetzesnovelle im September bestehen in Rheinland-Pfalz mehr Wahlmöglichkeiten für eine Beisetzung als in anderen Bundesländern. Möglich sind unter anderem die Ausstreuung der Totenasche auf Privatgrundstücken oder die dauerhafte Aufbewahrung einer Urne zu Hause. Die Verstorbenen müssen zu Lebzeiten eine entsprechende Verfügung verfasst haben, wenn sie für sich eine neuartige Bestattungsform wünschen.
Durchführungsverordnung fehlt noch
Für Unmut unter Bestattern sorgte indes, dass es noch keine Durchführungsverordnung zu dem neuen Gesetz gibt, wodurch die genaue Rechtslage unklar ist. Wie das federführende Gesundheitsministerium in Mainz mitteilte, ist eine Veröffentlichung erst für 2026 geplant. Aktuell würden die Detailbestimmungen im Justizministerium geprüft. Die Dauer dieses Verfahrens könne noch nicht abgeschätzt werden.
Flussbestattungen im Rhein waren in der Vergangenheit bereits in den Niederlanden und in der Schweiz erlaubt. In Rheinland-Pfalz sind sie nun an ausgewählten Flussabschnitten entlang von Rhein, Mosel, Saar und Lahn zulässig. Dabei werden Urnen eingesetzt, die sich im Wasser rasch auflösen.
Diese Nachricht wurde am 19.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
