
Wissenschaftler der Universitätskliniken Hamburg-Eppendorf und Düsseldorf sowie der Universität Tübingen haben geprüft, ob Änderungen am Gesetz nötig sind.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums stehen bei der Evaluation vor allem der Kinder- und Jugendschutz, die erlaubten Besitzmengen sowie die Abgabemengen durch Cannabis-Clubs im Mittelpunkt.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums stehen bei der Evaluation vor allem der Kinder- und Jugendschutz, die erlaubten Besitzmengen sowie die Abgabemengen durch Cannabis-Clubs im Mittelpunkt.
Seit April des vergangenen Jahres sind Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland teilweise legal. Die Evaluierung war noch im Gesetz der damaligen Ampel-Koalition festgelegt worden.
Diese Nachricht wurde am 29.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.