
Grenzverfahren
Asylverfahren sollen beschleunigt und überwiegend an den EU-Außengrenzen durchgeführt werden. Menschen mit einer geringen Aussicht auf Asyl sollen ein solches Verfahren mit einer Dauer von zwölf Wochen durchlaufen. Das betrifft insbesondere Menschen aus Herkunftsländern mit einer EU-weiten Schutzquote von unter 20 Prozent sowie aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten. Dazu zählen etwa Kosovo, Bangladesch oder Tunesien.
Auch bei sogenannten Gefährdern und bei Menschen, die über ihre Identität getäuscht haben, soll das beschleunigte Verfahren angewendet werden. Daneben können aber auch fehlende Dokumente als Grund ausreichen. Die Betroffenen, darunter auch Familien mit Kindern, müssen während der Grenzverfahren in speziellen Einrichtungen bleiben. Die Mitgliedsländer wollen zunächst 30.000 Plätze in Grenzlagern schaffen. Diese Zahl soll schrittweise erhöht werden.
Screening
Die Reform sieht ein sogenanntes Screening als erste Station für Schutzsuchende vor. Dahinter steht die umfassende Identifizierung von Personen, inklusive Gesundheits- und Sicherheitskontrollen sowie der Abnahme von biometrischen Daten. Ziel ist es, Personen danach rasch den zuständigen Verfahren zuzuordnen und irreguläre Einreisen besser zu kontrollieren.
Solidaritätsmechanismus
Auch künftig ist das Land der ersten Einreise in der Regel für einen Asylantrag zuständig. Es greift aber ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus. Pro Jahr sollen 30.000 Geflüchtete aus den Hauptankunftsländern, etwa Italien und Griechenland, in weniger belastete EU-Staaten verteilt werden. Die Mitgliedsländer können alternativ aber auch finanzielle und organisatorische Hilfe leisten. Eine Pflicht zur Aufnahme von Migranten gibt es nicht.
Return-Hubs
Ergänzend ermöglicht die Rückführungsverordnung sogenannte Return-Hubs in Staaten außerhalb der EU, in denen abgelehnte Asylsuchende untergebracht werden können. Es gibt noch keine Verträge für solche Hubs.
Für die Umsetzung der neuen Vorschriften hatten die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit. Laut EU-Kommission ist die Umsetzung dennoch nicht abgeschlossen.
Was bedeuten die neuen Regeln für Deutschland?
Deutschland muss für das laufende Jahr keine Beiträge über den Solidaritätsmechanismus leisten, da die Aufnahme vieler Asylbewerber angerechnet wird, für die eigentlich andere Länder zuständig gewesen wären.
An den deutschen Flughäfen müssen 374 Plätze für schnelle Asylverfahren bereitgehalten werden. Am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) wird am Freitag eine spezielle Einrichtung zur Überprüfung von Asylanträgen eröffnet. Menschen, die in der sogenannten Außengrenzeinrichtung untergebracht sind, gelten formal als nicht eingereist. Das bedeutet, dass sie auch in der Statistik zu Abschiebungen nicht auftauchen werden.
An den Kontrollen der deutschen Außengrenzen will Innenminister Dobrindt (CSU) vorerst festhalten - entgegen der Forderung der EU-Kommission. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Innenministerium, Ludwig (CSU), bekräftigte im Deutschlandfunk,die Kontrollen solange beizubehalten, bis GEAS wirke und die Außengrenzen der EU geschützt würden.
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Diese Nachricht wurde am 13.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
