
Als sich im Mai 2024 das Europäische Parlament und der Rat der 27 Mitgliedsländer auf die Reform der gemeinsamen Asylpolitik einigten, galt es als Durchbruch.
In den Jahren 2015 und 2016 kamen über 2,5 Millionen Flüchtlinge nach Europa. Manche Staaten weigerten sich, Geflüchtete aufzunehmen, und ließen sie weiterziehen, anstatt Asylverfahren durchzuführen. Andere Länder nahmen deutlich mehr Flüchtlinge auf. Dadurch wurde Verantwortung ungleich verteilt.
GEAS-Reform - ein politischer Kompromiss
Die Asylreform ist nun das Ergebnis eines jahrelangen Ringens um gemeinsame Regeln. Es ist ein Kompromiss, für den sich die Mehrheit der EU-Länder entschieden haben, der aber für alle gilt. Der Kompromiss soll vor allem die unterschiedlichen Interessen der 27-EU-Länder ausbalancieren: der Länder an den Außengrenzen wie Spanien, Italien oder Griechenland, der Länder, die in der Vergangenheit sogenannte Sekundärmigranten aufgenommen haben wie Deutschland oder Spanien, und der Länder, die wie Polen mit von Russland instrumentalisierter Migration konfrontiert sind.
Auf der praktischen Ebene soll die Asylreform Migration weiter begrenzen, Asylverfahren vereinheitlichen und beschleunigen.
Solidaritätsmechanismus: Lastenverteilung unter den EU-Staaten
Ein Grundsatz bleibt bei der Reform erhalten: Asylverfahren sollen die Länder durchführen, in denen die Asylsuchenden ankommen. Das betrifft vor allem die Länder an den EU-Außengrenzen. Sie übernehmen eine größere Verantwortung für das Durchsetzen der Asylregeln, zum Beispiel für die biometrische Registrierung der Menschen oder dreimonatige Grenzverfahren. Diese Zuständigkeiten waren der Streitpunkt, an dem die EU-Asylpolitik vor zehn Jahren scheiterte.
Deswegen wird dieser Grundsatz nun ergänzt: Länder, die nicht so stark durch Migration belastet sind, werden zu Solidarität verpflichtet. Sie können Flüchtlinge aufnehmen oder finanziell unterstützen. Außerdem können sie sich anrechnen lassen, wenn sie in den vergangenen Jahren Asylverfahren durchgeführt haben, für die ursprünglich andere Staaten die Verantwortung hatten – so wie Deutschland. Die Bundesrepublik konnte geltend machen, dass sie in den vergangenen Jahren unter anderem Sekundärmigranten aus Italien und Griechenland aufgenommen und deren Asylanträge bearbeitet hat.
Tatsächlich ist schon jetzt klar: Es sind nur wenige Länder bereit, Geflüchtete aufzunehmen. Es geht deswegen vor allem um finanzielle Solidarität. Ob durch diesen Solidaritätsmechanismus aber tatsächlich eine bessere Balance zwischen den EU-Ländern entsteht, ist noch fraglich.
Kritik an der EU-Asylreform
Mit der Asylreform soll das Grundrecht auf Asyl bewahrt werden – gleichzeitig wird der Zugang zu Asyl für Schutzsuchende in der EU schwerer.
Das gilt vor allem für die beschleunigten Verfahren, die an der EU-Außengrenze nur drei Monate dauern sollen. Es gibt Bedenken, wie umfangreich Asylanträge dann noch geprüft werden können. Außerdem wird bei Flüchtlingen, deren Chance auf Asyl unter 20 Prozent liegt oder die aus einem sogenannten sicheren Drittstaat kommen, die Prüfung individueller Asylgründe unterminiert. Auch die Definition eines sicheren Drittstaates sorgte vorab für Kritik, weil damit nun auch Länder gemeint sind, in denen nur eine Region oder eine Personengruppe betroffen ist. Es kann passieren, dass Flüchtlinge dadurch in Drittstaaten abgeschoben werden, in denen sie aufgrund ihrer religiösen oder sexuellen Orientierung Verfolgung befürchten müssen.
Während der Schnellverfahren an der Grenze sind die Geflüchteten in speziellen Zentren untergebracht, die sie nicht verlassen dürfen. In den Einrichtungen gelten Menschenrechtsstandards wie eine angemessene Gesundheitsversorgung oder Zugang zu Rechtsbeistand – allerdings können die konkreten Bedingungen je nach Land variieren. Diese Zentren befinden sich in der Regel an Flughäfen oder an Landesgrenzen. Die Nichtregierungsorganisation Save the Children warnt, dass bei der Unterbringung von Familien in haftähnlichen Einrichtungen Kinderrechte missachtet werden könnten.
Mehr Pushbacks befürchtet
Organisationen wie Human Rights Watch sowie Europapolitiker fürchten, dass es zu mehr Pushbacks durch die Staaten an den EU-Außengrenzen kommen kann. Dabei werden Schutzsuchende teilweise gewaltsam direkt an der Grenze zurückgedrängt. Entsprechende Berichte gibt unter anderem von der Grenze zwischen Belarus und Polen sowie auf hoher See vor den Küsten Griechenlands und Italiens.
Auch die Kontrollen an den Binnengrenzen wurden über Jahre mit der irregulären Migration gerechtfertigt – obwohl auch deutsche Gerichte die Kontrollen für rechtswidrig erklärt haben. Grenzkontrollen sollen nur temporär und als letzte Mittel eingesetzt werden, so der Schengener Grenzkodex.
Lücken bei der Umsetzung: Kann die GEAS-Reform gelingen?
Ob die Asylreform gelingt, entscheidet sich vor Ort: an den Grenzen, in den Asylzentren, Gemeinden und Gerichten.
Mitte Mai schrieb die EU-Kommission in einem Bericht, es gebe noch größere Lücken bei der Umsetzung der Asylreform. Nationale Gesetze fehlten, die Kapazitäten für die Asylverfahren an den Grenzen und Flughäfen reichten noch nicht aus. Das betrifft neben Deutschland auch Griechenland, Polen oder Ungarn.
Für die Erstüberprüfung von Flüchtlingen und für die Gesundheitskontrollen fehlten ebenfalls noch Ressourcen. Auch das IT-System, in dem die biometrischen Daten gespeichert werden, funktionierte laut EU-Kommission in Italien, Österreich, den Niederlanden, Frankreich und Deutschland noch nicht reibungslos. Die EU-Kommission betreibt daher Erwartungsmanagement: Es wird dauern, bis die EU-Staaten die Reform vollständig umsetzen werden.
Ungarn lehnt die Reform grundsätzlich ab. Peter Magyar, Ungarns neuer Premierminister, hatte zuletzt angekündigt, weder Flüchtlinge unter dem Solidaritätsmechanismus aufzunehmen noch sich finanziell zu beteiligen. Damit setzt das Land den Kurs der Orbán-Regierung in der Migrationspolitik zumindest teilweise fort. Auch Ungarn muss für die Grenzverfahren Kapazitäten bereitstellen, um 23.000 Asylanträge in den kommenden zwölf Monaten bearbeiten zu können. Im Vergleich: Die EU muss als Ganzes maximal 60.000 Anträge schaffen.
Polen lehnt GEAS-Reform ab
Auch Polen lehnt die Asylreform politisch ab, arbeitet aber an der Umsetzung mit. Italien dürfte von der Asylreform profitieren, da es als ein Land an der EU-Außengrenze als besonders belastet gilt - und deswegen mit entsprechenden Solidaritätszahlungen rechnen darf.
Aktuell wäre ein guter Zeitpunkt, um die Umsetzungslücken zu schließen, denn die Zahlen der Asylanträge sinken seit 2023. Eine ungleiche Umsetzung der EU-Asylregeln birgt die Gefahr, dass die Unterschiede bei der Behandlung von Asylsuchenden und in den Verfahren bestehen bleiben – und damit auch die politischen Probleme und tiefen Risse zwischen den Mitgliedern. Deswegen wird es jetzt nicht nur darum gehen, die Asylregeln umzusetzen, sondern auch darum, das Vertrauen unter den 27 EU-Ländern wieder herzustellen.
















