
Unterhändler der 27 Mitgliedsstaaten und des Europaparlaments verständigten sich darauf, dass mit diesen Ländern Vereinbarungen über die Asylbearbeitung außerhalb Europas getroffen werden können. Das Konzept sieht vor, dass Anträge von Menschen abgelehnt werden können, wenn sie Asyl in einem als sicheres Drittland geltenden Staat bekommen oder Aussicht darauf haben. Das Gesetz ist Teil der EU-Reform, die eine deutliche Verschärfung der gemeinsamen Asylpolitik vorsieht.
Parlament und Mitgliedstaaten einigten sich am Donnerstag zudem auf eine Liste sogenannter sicherer Herkunftsländer. Diese umfasst den Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien.
Diese Nachricht wurde am 18.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
