
Unterhändler des Europäischen Parlaments und der Mitgliedsstaaten verständigten sich über die Details des Vorhabens, wie der Europäische Rat in Brüssel mitteilte.
Mit den Änderungen soll vor allem den technologischen Entwicklungen und deren Nutzung für den Missbrauch von Kindern stärker Rechnung getragen werden. So wird das sogenannte "Grooming" - also die Anbahnung von Übergriffen über Onlinedienste - als neue Straftat aufgenommen. Auch soll es künftig unter Strafe stehen, für Livestreams zu zahlen, in denen sexualisierte Gewalt gegen Kinder gezeigt wird. Darüber hinaus wird der Zeitraum verlängert, in dem solche Straftaten verfolgt werden können, und der Strafrahmen für bestimmte Delikte wird erhöht.
Mit den Änderungen soll vor allem den technologischen Entwicklungen und deren Nutzung für den Missbrauch von Kindern stärker Rechnung getragen werden. So wird das sogenannte "Grooming" - also die Anbahnung von Übergriffen über Onlinedienste - als neue Straftat aufgenommen. Auch soll es künftig unter Strafe stehen, für Livestreams zu zahlen, in denen sexualisierte Gewalt gegen Kinder gezeigt wird. Darüber hinaus wird der Zeitraum verlängert, in dem solche Straftaten verfolgt werden können, und der Strafrahmen für bestimmte Delikte wird erhöht.
Damit die Änderungen in den Mitgliedsstaaten Anwendung finden, ist noch deren formale Zustimmung sowie jene des EU-Parlaments nötig.
Diese Nachricht wurde am 22.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
