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Belarus
EU-Gericht bestätigt Sanktionen gegen Geschäftsmann Schakutin

Die Sanktionen der EU gegen den belarussischen Geschäftsmann Schakutin haben weiter Bestand.

    Drei Flaggen der europäischen Union wehen vor dem Hauptquartier in Brüssel.
    Das EU-Gericht legt fest, dass Sanktionen gegen Schakutin weiter bestehen bleiben. (picture alliance / Xinhua News Agency | Zheng Huansong)
    Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union wies eine Klage Schakutins ab. Der EU-Rat habe bei seiner Entscheidung hinreichend nachgewiesen, dass der Sanktionierte erheblich vom Machtapparat profitiere und diesem Unterstützung leiste, erklärten die Richter in Luxemburg.
    Schakutin darf nicht in die EU einreisen oder diese durchqueren. Außerdem wurden seine Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren. Hintergrund für die Sanktionen ist die belarussische Präsidentschaftswahl im Jahr 2020, die nach Einschätzung der EU nicht demokratisch verlaufen war. In der Folge wurden die Strafmaßnahmen auf Personen im Umfeld von Präsident Lukaschenko ausgeweitet.
    Diese Nachricht wurde am 07.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.