Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union wies eine Klage Schakutins ab. Der EU-Rat habe bei seiner Entscheidung hinreichend nachgewiesen, dass der Sanktionierte erheblich vom Machtapparat profitiere und diesem Unterstützung leiste, erklärten die Richter in Luxemburg.
Schakutin darf nicht in die EU einreisen oder diese durchqueren. Außerdem wurden seine Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren. Hintergrund für die Sanktionen ist die belarussische Präsidentschaftswahl im Jahr 2020, die nach Einschätzung der EU nicht demokratisch verlaufen war. In der Folge wurden die Strafmaßnahmen auf Personen im Umfeld von Präsident Lukaschenko ausgeweitet.
Diese Nachricht wurde am 07.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.