
Demnach gibt es etwa um zu große Hindernisse bei der Anerkennung der Berufsqualifikation von Hebammen. In einem anderen Fall ist die Kommission der Ansicht, dass Beschwerden nicht wirksam nach einer EU-Verordnung bearbeitet werden. Dabei gehe es etwa darum, dass die Kosten für Hafendienste wie Betankung zu intransparent sein könnten. Zudem habe Deutschland nicht sichergestellt, dass Anforderungen an ein Vorhaben zu besser abgestimmten Verfahren im Luftraum erfüllt werden, hieß es.
Berlin hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren.
Diese Nachricht wurde am 14.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.