
Die Richter in Luxemburg entschieden, die Brüsseler Behörde habe insbesondere mit Blick auf mögliche Interessenkonflikte und Entschädigungsregeln für Impfstoff-Hersteller zu Unrecht die Herausgabe von Dokumenten verweigert. Abgeordnete des EU-Parlaments und Rechtsanwälte aus Frankreich hatten 2021 Zugang zu Verträgen verlangt, die die Kommission mit Pharmaunternehmen wie AstraZeneca, Biontech Pfizer und Moderna geschlossen hatte.
Das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden.
Diese Nachricht wurde am 17.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.