
Die Maßnahme gehört zu einem vorgestellten Paket, mit dem Verwaltungsaufwand und Kosten für Produzenten, Unternehmen und Behörden reduziert werden sollen.
Neubewertungen sollen demnach nur noch dann durchgeführt werden, wenn es wissenschaftliche Gründe dafür gibt.
Neubewertungen sollen demnach nur noch dann durchgeführt werden, wenn es wissenschaftliche Gründe dafür gibt.
Die derzeit gültige Regelung schreibt vor, dass Pflanzenschutzmittel für einen Zeitraum von maximal 15 Jahren zugelassen werden. Die Änderung der Vorgaben würde beispielsweise auch das umstrittene Herbizid Glyphosat betreffen. Der Vorschlag der Kommission wird nun in Beratungen der EU-Staaten und des Europaparlaments eingebracht.
Diese Nachricht wurde am 16.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
