
Für große Unternehmen sollen die Vorschriften nun ab Ende 2025 greifen, für kleine und mittlere Firmen ab dem 30. Juni 2026. Auf Druck unter anderem aus Deutschland hatte die EU-Kommission den Aufschub vorgeschlagen. Das EU-Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten verbietet den Verkauf von Produkten, deren Anbaugebiete nach 2020 abgeholzt wurden. Neben Kaffee, Palmöl und Soja gilt dies auch für Kakao, Kautschuk und Rindfleisch. Mehrere Wirtschaftsbereiche hatten die geplante Verordnung wegen der mangelnden Zeit zur Vorbereitung kritisiert, darunter die Süßwarenindustrie und die Zeitungsverleger.
Das Europaparlament muss der Verschiebung der Regeln noch zustimmen.
Diese Nachricht wurde am 17.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.