
Eine breite Mehrheit der Abgeordneten stimmte in Straßburg für einen entsprechenden Kompromiss, der zuvor von Unterhändlern des Parlaments und der EU-Staaten ausgehandelt worden war. Er sieht unter anderem vor, dass die betroffenen Firmen nicht mehr pauschal ihre gesamte Lieferkette überwachen müssen, sondern vor allem dort nachforschen, wo sie selbst ein hohes Risiko für Verstöße vermuten. Außerdem werden die Regeln um ein weiteres Jahr nach hinten verschoben, der Stichtag ist nun im Juli 2029.
Betroffen sind nach dem neuen Gesetz nur noch Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro.
Unternehmen klagen über Bürokratie
Ziel der Lieferkettengesetzgebung ist es, Menschenrechte weltweit zu stärken und die Firmen in die Verantwortung zu nehmen, etwa für faire Löhne und den Schutz der Umwelt. Unternehmen argumentierten, es bedeute für sie eine hohe bürokratische Belastung, Regelverstöße entlang der teils komplexen Lieferketten zu prüfen und Berichte zu verfassen. Die aktualisierten Nachhaltigkeitsregeln sind Teil eines Vereinfachungspakets, um Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.
Kritik von Menschenrechtlern
Amnesty International erklärte, mit den beschlossenen Änderungen lasse die EU Menschen und den Planeten in einer Zeit im Stich, in der Schutzmaßnahmen am dringendsten benötigt würden. "Unternehmensinteressen werden über Menschenrechte gestellt."
Die Initiative Lieferkettengesetz bemängelte, das Gesetz werde entkernt, bevor es überhaupt in einem einzigen EU-Mitgliedsland umgesetzt werden konnte. Kritik kam auch von Oxfam und Human Rights Watch.
Diese Nachricht wurde am 16.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
