Das hat das Europaparlament beschlossen. Ziel der Regelung ist es, organisierte Kriminalität und Terrorismus zu verhindern. Demnach müssen Fluggesellschaften vor und nach Abflug unter anderem Auskünfte über persönliche Daten und Fluginformationen an die Behörden des Zielortes weitergeben. Diese sollen die Daten 48 Stunden speichern. Grundsätzlich gelten die Regeln nur für Flüge, die außerhalb der EU starten. Im Falle einer Strafverfolgung können jedoch auch Flüge betroffen sein, die aus einem Mitgliedsstaat abfliegen.
Die EU-Staaten müssen die Einigung noch bestätigen, was als Formsache gilt.
Diese Nachricht wurde am 25.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.