
Dies ergab eine Abstimmung im EU-Parlament in Straßburg. Damit dürfte eine Ausnahmeregelung in den europäischen Datenschutzrichtlinien bis 2028 grundsätzlich wieder in Kraft treten. Social-Media-Unternehmen wird es demnach auch ohne Aufforderung der Strafverfolgungsbehörden ermöglicht, in Chat-Nachrichten nach strafbaren Inhalten zu suchen. Nötig ist noch die Zustimmung der Mitgliedsstaaten, welche als sicher gilt.
Die Ausnahmeregelung zur sogenannten Chat-Kontrolle war im April ausgelaufen. Eine Verlängerung war im EU-Parlament zunächst zwei Mal gescheitert, weil die Kontrollen nach Ansicht der meisten Abgeordneten nur bei konkretem Verdacht erlaubt werden sollten. Parlamentspräsidentin Metsola hatte sich beim letzten EU-Gipfel im Juni aber noch einmal für eine Verlängerung eingesetzt.
Diese Nachricht wurde am 09.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.






