Europäischer Gerichtshof
EU-Richtlinie für angemessene Mindestlöhne bleibt größtenteils bestehen

Die europäische Richtlinie zu Mindestlöhnen ist größtenteils gültig und kann bestehen bleiben. Eine Klage Dänemarks vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg hatte nur begrenzt Erfolg. Der EuGH erklärte in seinem Urteil lediglich zwei Bestimmungen der Richtlinie für nichtig.

    Ein Schild vor dem Europäischen Gerichtshof.
    Der Europäische Gerichtshof (Archivbild) (IMAGO / Horst Galuschka / IMAGO / Horst Galuschka)
    Dabei geht es erstens um die Kriterien, die bei der Festlegung des Mindestlohns berücksichtigt werden - etwa die Kaufkraft. Zweitens kippte der EuGH das Verbot einer Senkung des gesetzlichen Mindestlohns, wenn es einen automatischen Anpassungsmechanismus gibt.
    Dänemark hatte bezweifelt, dass die Europäische Union zuständig ist. Mit dem Urteil bleibt in Deutschland die Diskussion darüber bestehen, ob die seit elf Jahren geltenden nationalen Regelungen an EU-Recht angepasst werden müssen.
    Diese Nachricht wurde am 11.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.