
Dabei geht es erstens um die Kriterien, die bei der Festlegung des Mindestlohns berücksichtigt werden - etwa die Kaufkraft. Zweitens kippte der EuGH das Verbot einer Senkung des gesetzlichen Mindestlohns, wenn es einen automatischen Anpassungsmechanismus gibt.
Dänemark hatte bezweifelt, dass die Europäische Union zuständig ist. Mit dem Urteil bleibt in Deutschland die Diskussion darüber bestehen, ob die seit elf Jahren geltenden nationalen Regelungen an EU-Recht angepasst werden müssen.
Diese Nachricht wurde am 11.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
