
Es geht um die Vorschrift, dass Händler, die ihre Waren in andere EU-Mitgliedsländer verkaufen wollen, sich in den Staaten einzeln registrieren und einen Bevollmächtigten benennen müssen. EU-Kommissarin Roswall teilte mit, nationale Behörden sollten vorerst auf Sanktionen gegen Unternehmen verzichten. Sie hoffe, dass das Europäische Parlament und der Rat die Verpackungsregeln für kleine Unternehmen ohne weitere Verzögerung vereinfachen. Zuvor hatte sie vorgeschlagen, diese Regel für europäische Hersteller auszusetzen.
Die Regel sorgte insbesondere bei kleinen Händlern für Kritik. Die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament verlangte, der europäische Binnenmarkt dürfe durch die Verpackungsordnung nicht erneut geschwächt oder fragmentiert werden.
Die Verpackungsordnung sieht viele Einzelmaßnahmen vor. Etwa werden bestimmte Einwegplastikverpackungen verboten und neue Grenzwerte für sogenannte Ewigkeitschemikalien eingeführt.
Diese Nachricht wurde am 12.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
