
Die neuen Regelungen sehen vor, den Begriff Umweltkriminalität genauer zu definieren und Strafandrohungen zu verschärfen. Zu den Straftaten werden künftig beispielsweise der Handel mit Holz illegaler Herkunft und Verstöße gegen die Vorschriften zu Chemikalien gehören. Bei vorsätzlich begangenen Straftaten, die den Tod einer Person verursachen, sollen in allen EU-Mitgliedstaaten künftig mindestens zehn Jahre Haft angedroht werden. Zudem sind bei Vergehen Geldstrafen für Personen und Unternehmen möglich.
Diese Nachricht wurde am 17.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
