Europäische Union
EuGH: Polens Verfassungsgericht hat gegen EU-Recht verstoßen

Im Streit um die Rechtsstaatlichkeit in Polen hat der Europäische Gerichtshof der EU-Kommission Recht gegeben.

    Ein Schild vor dem Europäischen Gerichtshof.
    Der Europäische Gerichtshof: Polens Verfassungsgericht hat gegen EU-Recht verstoßen. (IMAGO / Horst Galuschka / IMAGO / Horst Galuschka)
    Das polnische Verfassungsgericht habe mit zwei Urteilen von 2021 gegen EU-Recht verstoßen, erklärte der EuGH in Luxemburg. Das polnische Gericht hatte den Vorrang des EU-Rechts vor der nationalen Rechtsprechung angezweifelt. EU-Recht könne nur beachtet werden, wenn es der polnischen Verfassung entspreche. - Hintergrund war die Justizreform unter der damaligen nationalkonservativen PiS-Regierung. Brüssel warf Polen damals vor, die Gewaltenteilung zu untergraben.
    Die Richter des Europäischen Gerichtshofs erklärten nun, Polen habe mit den Urteilen von 2021 die wesentlichen Merkmale der Rechtsordnung der EU in Frage gestellt.
    Die amtierende polnische Regierung des EU-freundlichen Ministerpräsidenten Tusk bemüht sich seit ihrem Amtsantritt im Dezember 2023, die Reformen der Vorgängerregierung rückgängig zu machen.
    Diese Nachricht wurde am 18.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.