Die Richter urteilten in Luxemburg, dass Autobauer grundsätzlich auch dann haftbar gemacht werden könnten, wenn sie ohne Betrugsabsicht und damit fahrlässig handelten. Weiter heißt es, das EU-Recht schütze die Interessen des einzelnen Käufers gegenüber dem Hersteller. Die Mitgliedsstaaten müssten nun Vorschriften für den Schadenersatz festlegen.
Das Urteil könnte große Auswirkungen auf die deutsche Rechtsprechung haben. Laut Bundesgerichtshof steht Diesel-Klägern bislang nur dann Geld zu, wenn sie vom Hersteller bewusst und damit vorsätzlich getäuscht wurden.
Hintergrund des Verfahrens ist eine Klage aus Deutschland gegen Mercedes wegen eines sogenannten Thermofensters. Mit dieser Technik wird die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur gesteuert.
Diese Nachricht wurde am 21.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.