
Das geht aus einem Beschluss der Karlsruher Richter hervor. In dem Rechtsstreit geht es um den Begriff "Kosten". Die Verbraucherzentrale klagt gegen Facebook, weil die Internetplattform damit wirbt, kostenlos zu sein. Die Nutzer würden aber mit ihren persönlichen Daten bezahlen. Der Mutterkonzern von Facebook, Meta, argumentiert dagegen, "Kosten" beziehe sich nur auf eine Bezahlung mit Geld.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs lässt das Europäische Recht beide Sichtweisen zu und gab diese Frage nun an den EuGH in Luxemburg zur Entscheidung weiter.
Diese Nachricht wurde am 06.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.